Nach einem Versicherungsfall in der Wohngebäudeversicherung der Neodigital dürfen sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer den Vertrag kündigen – möglich ist das bis zum Ablauf eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung. Wer wann kündigt, entscheidet über den Zeitpunkt, zu dem die Kündigung wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen. Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail. Sie ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Kündigung durch Versicherungsnehmer
Kündigt der Versicherungsnehmer, wird seine Kündigung mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Der Versicherungsnehmer kann jedoch bestimmen, dass die Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird. Spätestens muss dieser Zeitpunkt das Ende der laufenden Versicherungsperiode sein.
Kündigung durch Versicherer
Eine Kündigung des Versicherers wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Was bedeutet das konkret?
Ist ein Versicherungsfall eingetreten, können beide Seiten den Vertrag beenden. Dafür haben sie bis zu einem Monat nach dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung Zeit, und die Kündigung muss in Textform erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer, gilt die Kündigung ab Zugang beim Versicherer – er kann aber auch einen späteren Zeitpunkt bis zum Ende der laufenden Versicherungsperiode wählen. Kündigt der Versicherer, wird dies erst einen Monat nach Zugang beim Versicherungsnehmer wirksam.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden den Vertrag kündigen?
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede der beiden Vertragsparteien den Versicherungsvertrag kündigen – also sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer.
Wie lange kann nach einem Versicherungsfall gekündigt werden?
Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig.
Ab wann wird meine Kündigung als Versicherungsnehmer wirksam?
Die Kündigung des Versicherungsnehmers wird mit ihrem Zugang beim Versicherer wirksam. Er kann jedoch einen späteren Zeitpunkt bestimmen, spätestens das Ende der laufenden Versicherungsperiode.
In welcher Form muss die Kündigung erfolgen?
Die Kündigung ist in Textform zu erklären, zum Beispiel per E-Mail.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025