Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital startet der Versicherungsschutz zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein festgehalten ist. Wann genau die Absicherung greift, hängt somit vom eingetragenen Termin ab – wobei die Regelungen zur verspäteten oder ausbleibenden Zahlung des Erst- oder Einmalbeitrags vorbehalten bleiben.
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der im Versicherungsschein angegeben ist.
Dies gilt vorbehaltlich der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Wohngebäudeversicherung setzt zu dem Termin ein, der in Ihrem Versicherungsschein steht. Voraussetzung ist allerdings, dass der erste oder einmalige Beitrag rechtzeitig gezahlt wird. Bei verspäteter oder ausbleibender Zahlung gelten die entsprechenden gesonderten Regelungen.
Häufige Fragen
Ab wann bin ich mit meiner Wohngebäudeversicherung geschützt?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem Zeitpunkt, der in Ihrem Versicherungsschein angegeben ist.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Der Beginn des Versicherungsschutzes steht unter dem Vorbehalt der Regelungen über die Folgen verspäteter Zahlung oder Nichtzahlung des Erst- oder Einmalbeitrags.
Wo finde ich den genauen Zeitpunkt für den Beginn meines Schutzes?
Der maßgebliche Zeitpunkt ist im Versicherungsschein angegeben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025