Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind über die versicherte Gefahr Feuer hinaus auch bestimmte Sonderfälle abgedeckt: Nutzwärmeschäden an Sachen, die einem Nutzfeuer ausgesetzt werden, Explosionsschäden durch Blindgänger aus beendeten Kriegen sowie Seng- und Schmorschäden, selbst wenn diese nicht durch ein Feuer-, Blitz- oder Explosionsereignis entstanden sind.
Nutzwärmeschäden
Zusätzlich zur regulären Feuer-Deckung sind auch Brandschäden mitversichert, die an versicherten Sachen dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden.
Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Explosion durch Blindgänger
Erweiternd und abweichend von den sonst geltenden Regelungen sind auch Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) mitversichert.
Seng- und Schmorschäden
Der Versicherer leistet auch bei Seng- und Schmorschäden. Das gilt selbst dann, wenn diese Schäden nicht durch eines der sonst versicherten Ereignisse entstanden sind.
Was bedeutet das konkret?
Neben klassischen Brandschäden zahlt die Versicherung hier auch in einigen Sonderfällen. Dazu gehören Schäden, die entstehen, wenn versicherte Sachen einem Nutzfeuer oder erzeugter Wärme ausgesetzt sind, sowie Explosionen durch Blindgänger aus beendeten Kriegen. Außerdem sind Seng- und Schmorschäden abgedeckt, selbst wenn sie nicht auf ein sonst versichertes Ereignis zurückgehen.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ein Nutzfeuer mitversichert?
Ja. Brandschäden an versicherten Sachen, die dadurch entstehen, dass sie einem Nutzfeuer ausgesetzt werden, sind mitversichert. Das gilt auch für Sachen, in denen oder durch die Nutzfeuer oder Wärme erzeugt, vermittelt oder weitergeleitet wird.
Zahlt die Versicherung bei einer Explosion durch einen Blindgänger?
Ja. Explosionsschäden durch Kampfmittel aus beendeten Kriegen (Blindgänger) sind mitversichert.
Sind Seng- und Schmorschäden auch ohne vorheriges Feuer versichert?
Ja. Der Versicherer leistet bei Seng- und Schmorschäden auch dann, wenn sie nicht durch eines der sonst versicherten Ereignisse entstanden sind.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025