In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital zählen zu den versicherten Feuer- und Elementarereignissen unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion und Verpuffung, Implosion, der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, Fahrzeuganprall sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden – wobei genau festgelegt ist, wann etwa ein Brand vorliegt und welche Schäden ausgeschlossen bleiben.
Brand
Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.
Versichert sind auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist.
Blitzschlag
Blitzschlag ist der unmittelbare Übergang eines Blitzes auf Sachen.
Überspannung durch Blitz
Überspannung durch Blitz ist ein Schaden, der durch Überspannung, Überstrom oder Kurzschluss infolge eines Blitzes oder durch sonstige atmosphärisch bedingte Elektrizität an versicherten elektrischen Einrichtungen und Geräten entsteht.
Explosion, Verpuffung
Explosion und Verpuffung sind plötzlich verlaufende Kraftäußerungen, die auf dem Ausdehnungsbestreben von Gasen oder Dämpfen beruhen. Der Unterschied zwischen Explosion und Verpuffung liegt in der Intensität der Kraftäußerung.
Die Explosion eines Behälters (Kessel, Rohrleitung usw.) liegt nur unter besonderen Voraussetzungen vor. Die Wandung muss in einem solchen Umfang zerrissen werden, dass ein plötzlicher Ausgleich des Druckunterschieds innerhalb und außerhalb des Behälters stattfindet. Wird im Innern eines Behälters eine Explosion durch chemische Reaktion hervorgerufen, so ist ein Zerreißen seiner Wandung nicht erforderlich.
Implosion
Implosion ist ein plötzlicher, unvorhersehbarer Zusammenfall eines Hohlkörpers durch äußeren Überdruck infolge eines inneren Unterdrucks.
Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, seiner Teile oder Ladung
Versichert ist der Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs. Gleiches gilt für den Anprall oder Absturz seiner Teile oder seiner Ladung.
Fahrzeuganprall durch Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeuge
Versichert ist der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen an versicherten Sachen. Das gilt auch für den Anprall ihrer Teile oder ihrer Ladung.
Nicht versichert sind Schäden, die durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge entstehen, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist.
Nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Sengschäden
Versichert sind Sengschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse (Brand bis Fahrzeuganprall) entstanden sind.
Rauch- und Rußschäden
Versichert sind Rauch- und Rußschäden, die aus einem der zuvor genannten Ereignisse (Brand bis Sengschäden) entstanden sind.
Darüber hinaus sind Schäden versichert, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß versicherte Sachen unmittelbar beschädigt oder zerstört. Voraussetzung ist, dass der Rauch und Ruß plötzlich bestimmungswidrig aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück austritt.
Nicht versichert sind Schäden, die dadurch entstehen, dass Rauch und Ruß allmählich einwirken (z. B. Fogging).
Nicht versicherte Schäden
Nicht versichert sind:
- Schäden durch Erdbeben. Das gilt ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
- Schäden an Verbrennungsmotoren durch die im Verbrennungsraum der Maschine auftretenden Explosionen. Ferner Schäden, die an Schaltorganen von elektrischen Schaltern entstehen, und zwar durch den in ihnen auftretenden Gasdruck. Versicherungsschutz besteht aber, wenn diese Schäden Folge eines versicherten Brandereignisses sind.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, was genau als Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz und Explosion sowie als weitere Feuer- und Anprallereignisse gilt und wann diese versichert sind. Dazu gehören unter anderem auch Implosion, der Anprall oder Absturz von Luftfahrzeugen, der Anprall von Straßen-, Schienen- oder Wasserfahrzeugen sowie Seng-, Rauch- und Rußschäden. Zugleich werden bestimmte Schäden ausgeschlossen, etwa durch Erdbeben, durch eigene Fahrzeuge des Versicherungsnehmers, durch allmähliche Rauch- und Rußeinwirkung sowie an Verbrennungsmotoren und elektrischen Schaltern.
Häufige Fragen
Wann gilt ein Feuer als versicherter Brand?
Ein Brand liegt vor, wenn ein Feuer ohne bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder diesen verlassen hat und sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag. Auch Schäden durch einen Brand, der aus einem Nutzfeuer entstanden ist, sind versichert.
Sind Schäden durch das eigene Fahrzeug beim Anprall versichert?
Nein. Schäden durch Straßen- oder Wasserfahrzeuge, deren Halter oder Lenker der Versicherungsnehmer ist, sind nicht versichert. Ebenfalls nicht versichert sind Schäden an Fahrzeugen und Straßen.
Sind Rauch- und Rußschäden immer abgedeckt?
Versichert sind Rauch- und Rußschäden aus einem der genannten Ereignisse sowie Schäden durch plötzlich bestimmungswidrig austretenden Rauch und Ruß aus Feuerungs-, Heizungs-, Koch- oder Trocknungsanlagen auf dem Versicherungsgrundstück. Schäden durch allmähliche Einwirkung wie Fogging sind nicht versichert.
Sind Erdbebenschäden mitversichert?
Nein. Schäden durch Erdbeben sind nicht versichert, und zwar ohne Berücksichtigung mitwirkender Ursachen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025