Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind über den Grundschutz hinaus auch Garagen und Carports auf dem versicherten Grundstück abgesichert. Ebenso zählen Gartenkamine, fest verbundene Spielgeräte sowie dauerhaft montierte Pergolen, Pavillons und Freisitze dazu. Zusätzlich sind privat genutzte massive Anbauten oder Nebengebäude mit hartem Dach bis zu einer bestimmten Fläche mitversichert, wenn das Haupthaus ständig bewohnt ist.
Garagen und Carports
In Erweiterung zum Grundschutz sind alle Garagen und/oder Carports auf dem versicherten Grundstück versichert.
Gartenkamine, Spielgeräte, Pergolen
Zusätzlich mitversichert sind:
- Gartenkamine
- Spielgeräte, die fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind
- Pergolen, Pavillon und Freisitze, sofern sie mit dem Versicherungsgrundstück dauerhaft und fest verbunden sind
Mitversicherung von massiven Anbauten oder Nebengebäude
Privat genutzte massive Anbauten oder Nebengebäude sind mitversichert – auch dann, wenn sie selbst nicht zu Wohnzwecken dienen. Voraussetzung ist ein hartes Dach und eine Gesamtfläche von bis zu 50 qm. Sie sind gegen die im Versicherungsschein ausgewiesenen versicherten Gefahren mitversichert.
Dies gilt nur, soweit sie sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden und das Haupthaus ständig bewohnt ist.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst neben dem Haupthaus auch weitere Bauten auf dem Grundstück. Dazu gehören Garagen und Carports sowie Gartenkamine, fest installierte Spielgeräte und dauerhaft verbundene Pergolen, Pavillons und Freisitze. Auch massive Anbauten oder Nebengebäude mit hartem Dach und bis zu 50 qm Fläche sind erfasst, sofern sie auf dem versicherten Grundstück stehen und das Haupthaus ständig bewohnt wird.
Häufige Fragen
Sind Garagen und Carports beim Wohngebäudeschutz mitversichert?
Ja, alle Garagen und/oder Carports auf dem versicherten Grundstück sind mitversichert.
Welche Gartenanlagen sind zusätzlich abgesichert?
Mitversichert sind Gartenkamine, fest mit dem Grundstück verbundene Spielgeräte sowie Pergolen, Pavillon und Freisitze, sofern sie dauerhaft und fest mit dem Versicherungsgrundstück verbunden sind.
Bis zu welcher Fläche sind Anbauten oder Nebengebäude mitversichert?
Privat genutzte massive Anbauten oder Nebengebäude mit hartem Dach sind bis zu einer Gesamtfläche von 50 qm mitversichert – auch wenn sie selbst nicht zu Wohnzwecken dienen.
Welche Voraussetzungen gelten für die Mitversicherung von Nebengebäuden?
Sie müssen sich auf dem im Versicherungsschein bezeichneten Grundstück befinden, und das Haupthaus muss ständig bewohnt sein. Der Schutz gilt für die im Versicherungsschein ausgewiesenen versicherten Gefahren.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025