Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer Schäden an versicherten Sachen, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser, Sturm, Hagel und weitere Naturgefahren zerstört, beschädigt werden oder abhandenkommen. Die einzelnen Gefahrengruppen lassen sich teils getrennt absichern, während weitere Elementargefahren nur zusammen mit anderen Gefahren versicherbar sind.
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die folgenden Ereignisse (Gefahren) zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen:
- Brand; Blitzschlag; Überspannung durch Blitz; Explosion; Verpuffung; Implosion; Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs; Fahrzeuganprall; Sengschäden; Rauch- und Rußschäden
- Leitungswasser
Naturgefahren
- Sturm, Hagel
- die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren): Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch
Jede der Gefahrengruppen Brand und ähnliche Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel kann auch einzeln versichert werden. Die weiteren Naturgefahren (Elementargefahren) können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der übrigen genannten Gefahren versichert werden.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherung leistet, wenn versicherte Sachen durch bestimmte Gefahren zerstört, beschädigt werden oder deshalb abhandenkommen. Dazu zählen unter anderem Brand, Blitzschlag, Explosion, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel. Die Gefahren Brand, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel lassen sich jeweils auch einzeln absichern. Die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Erdbeben oder Lawinen sind nur zusammen mit mindestens einer der anderen Gefahren versicherbar.
Häufige Fragen
Welche Ereignisse sind bei der Wohngebäudeversicherung abgedeckt?
Versichert sind unter anderem Brand, Blitzschlag, Überspannung durch Blitz, Explosion, Verpuffung, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeugs, Fahrzeuganprall, Seng-, Rauch- und Rußschäden sowie Leitungswasser und Naturgefahren wie Sturm und Hagel.
Kann ich einzelne Gefahren getrennt absichern?
Ja, die Gefahrengruppen Brand und ähnliche Gefahren, Leitungswasser sowie Sturm und Hagel können jeweils auch einzeln versichert werden.
Lassen sich Überschwemmung und Erdbeben allein versichern?
Nein. Die weiteren Naturgefahren wie Überschwemmung, Rückstau, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch können ausschließlich in Verbindung mit einer oder mehreren der anderen genannten Gefahren versichert werden.
In welchen Fällen zahlt der Versicherer?
Der Versicherer entschädigt für versicherte Sachen, die durch die genannten Gefahren zerstört oder beschädigt werden oder infolge solcher Ereignisse abhandenkommen.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025