Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital sind Schäden durch Glasbruch mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist – dazu zählen etwa fertig eingesetzte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Wintergärten, Dächern oder Duschkabinen sowie künstlerisch bearbeitete Scheiben bis 1.000 EUR je Versicherungsfall. Ersetzt werden zerbrochene Verglasungen durch Naturalersatz sowie bestimmte Folgekosten wie Notverschalungen, Entsorgung oder Kran- und Gerüstkosten, während etwa Photovoltaikmodule, Gewächshäuser und Kratzer ausgeschlossen sind.
Sofern vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen, gelten Schäden durch Glasbruch am im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude als mitversichert.
Versichert sind
Gebäudeverglasungen:
- fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Veranden, Loggien, Wetterschutzvorbauten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren (nicht Photovoltaikanlagen und deren zugehörige Installationen), Lichtkuppeln (auch aus Kunststoff), Glasbausteine sowie Profilbaugläser.
Künstlerisch bearbeitete Glasscheiben, -platten und -spiegel. Hier ist die Entschädigung je Versicherungsfall auf 1.000 EUR begrenzt.
Versicherte Kosten
Der Versicherer ersetzt folgende Kosten, die infolge eines Versicherungsfalls erforderlich und tatsächlich angefallen sind:
- das vorläufige Verschließen von Öffnungen (Notverschalungen, Notverglasungen);
- das Abfahren von versicherten Sachen zum nächsten Ablagerungsplatz und für die Entsorgung (Entsorgungskosten);
- zusätzliche Leistungen, um die sich das Liefern und Montieren von versicherten Sachen durch deren Lage verteuert (z. B. Kran- oder Gerüstkosten);
- die Erneuerung von Anstrich, Malereien, Schriften, Verzierungen, Lichtfilterlacken und Folien auf den versicherten Sachen;
- das Beseitigen und Wiederanbringen von Sachen, die das Einsetzen von Ersatzscheiben behindern (z. B. Schutzgitter, Schutzstangen, Markisen usw.);
- die Beseitigung von Schäden an Umrahmungen, Beschlägen, Mauerwerk, Schutz- und Alarmeinrichtungen;
- das Wiederanbringen von Anstrichen, Malereien, Schriften.
Nicht versicherte Sachen gegen Glasbruch sind
- Mehrscheiben-Isolierverglasungen, deren Randverbindungen durch normale Abnutzung, Fabrikations- oder Verglasungsfehler undicht geworden sind (Kondensatbildung im Scheibenzwischenraum);
- Photovoltaik-/Solarmodule sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung);
- Gebäude überwiegend aus Glas, Gewächshäuser und Schwimmbadabdeckungen.
Glasbruch
Glasbruch liegt vor, wenn versicherte Verglasungen durch Zerbrechen zerstört werden.
Nicht versichert
Nicht versichert sind ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen Schäden durch:
- Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen;
- Undichtwerden der Randverbindungen an Mehrscheiben-Isolierverglasungen;
- Krieg, Innere Unruhen und Kernenergie.
Ersatzleistung
Ersetzt werden, soweit nichts anderes vereinbart ist, zerstörte versicherte Sachen durch Liefern und Montieren von Sachen oder Sachteilen gleicher Art und Güte (Naturalersatz).
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine Glasbruch-Deckung vereinbart und im Versicherungsschein ausgewiesen ist, sind zerbrochene Gebäudeverglasungen wie Fenster-, Türen- oder Duschscheiben mitversichert. Neben dem Ersatz der Scheiben selbst übernimmt der Versicherer auch bestimmte Folgekosten, etwa für Notverschalungen, Entsorgung oder Kran- und Gerüstarbeiten. Künstlerisch bearbeitete Scheiben sind bis 1.000 EUR je Versicherungsfall gedeckt. Ausgenommen bleiben unter anderem Photovoltaikmodule, Gewächshäuser sowie oberflächliche Schäden wie Kratzer oder Absplitterungen. Der Ersatz erfolgt in der Regel durch gleichwertigen Naturalersatz.
Häufige Fragen
Ist der Glasbruchschutz automatisch enthalten?
Nein. Schäden durch Glasbruch sind nur dann mitversichert, wenn dies vereinbart und im Versicherungsschein oder seinen Nachträgen ausgewiesen ist.
Welche Verglasungen sind beim Glasbruch abgesichert?
Versichert sind fertig eingesetzte oder montierte Glas- und Kunststoffscheiben von Fenstern, Türen, Balkonen, Terrassen, Wänden, Wintergärten, Dächern, Brüstungen, Duschkabinen, Sonnenkollektoren, Lichtkuppeln, Glasbausteine und Profilbaugläser. Künstlerisch bearbeitete Scheiben, Platten und Spiegel sind bis 1.000 EUR je Versicherungsfall gedeckt.
Sind Photovoltaikanlagen beim Glasbruch mitversichert?
Nein. Photovoltaik-/Solarmodule sowie deren zugehörige Installationen wie Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung sind nicht versichert.
Werden auch Kratzer oder Absplitterungen ersetzt?
Nein. Schäden durch Schrammen, Absplitterungen, Muschelbildungen und Ähnliches an Oberflächen und Kanten von Verglasungen sind nicht versichert. Glasbruch liegt nur vor, wenn die Verglasung durch Zerbrechen zerstört wird.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025