Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ist der Versicherungsort das Versicherungsgrundstück – also das Flurstück oder die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Stehen mehrere Gebäude auf einem Flurstück, zählt nur der Teil als Versicherungsort, der durch Einfriedung oder andere Abgrenzung ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.
Der Versicherungsort ist das Versicherungsgrundstück. Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Stehen auf einem Flurstück mehrere Gebäude, ist derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäude(n) gehört.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt an einem bestimmten Ort, dem sogenannten Versicherungsgrundstück. Das ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf denen das versicherte Gebäude steht. Befinden sich auf einem Flurstück mehrere Gebäude, gilt nur der Bereich als Versicherungsort, der durch eine Einfriedung oder eine andere Abgrenzung ausschließlich zum versicherten Gebäude gehört.
Häufige Fragen
Was gilt als Versicherungsort?
Als Versicherungsort gilt das Versicherungsgrundstück. Das ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Was gilt, wenn auf einem Flurstück mehrere Gebäude stehen?
Dann ist nur derjenige Teil des Flurstücks Versicherungsort, der durch Einfriedung oder anderweitige Abgrenzung ausschließlich zu dem oder den versicherten Gebäuden gehört.
Was ist das Versicherungsgrundstück?
Das Versicherungsgrundstück ist das Flurstück oder sind die Flurstücke, auf dem das versicherte Gebäude steht.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025