In der Wohngebäudeversicherung von Neodigital zählen zu den versicherten Sachen Gebäude, die mit dem Erdboden verbunden sind und überwiegend Wohnzwecken dienen, sowie fest eingefügte Gebäudebestandteile, Gebäudezubehör, Terrassen und bestimmte weitere Grundstücksbestandteile wie Garagen, Gartenhäuser oder Wärmepumpen. Balkonkraftwerke gehören zum Zubehör, während klassische Photovoltaikanlagen sowie bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer eingefügte Sachen nicht mitversichert sind.
Gebäude
Gebäude sind mit dem Erdboden verbundene Bauwerke. Sie müssen gegen äußere Einflüsse schützen können. Im Sinne dieser Versicherungsbedingungen müssen sie für die überwiegende Nutzung zu Wohnzwecken bestimmt sein.
Gebäudebestandteile
Gebäudebestandteile sind in ein Gebäude eingefügte Sachen. Durch ihre feste Verbindung mit dem Gebäude haben sie ihre Selbständigkeit verloren.
Dazu gehören auch Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die individuell für das Gebäude gefertigt und mit einem großen Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Nicht dazu gehören Anbaumöbel oder Anbauküchen, die serienmäßig vorgefertigt sind.
Gebäudezubehör
Gebäudezubehör sind bewegliche Sachen, die sich im Gebäude befinden oder außen am Gebäude angebracht sind. Sie müssen der Instandhaltung bzw. überwiegenden Zweckbestimmung des versicherten Gebäudes dienen.
Als Gebäudezubehör gelten auch:
- Müllboxen
- Klingel- und Briefkastenanlagen
- Balkonkraftwerke (sog. Steckersolaranlagen, steckerfertige Mini-PV-Anlagen) auf dem Versicherungsgrundstück
Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt nicht für Balkonkraftwerke.
Terrassen
Terrassen sind befestigte Flächen, die für den Aufenthalt im Freien vorgesehen sind.
Weitere Grundstücksbestandteile
Als weitere Grundstücksbestandteile gelten ausschließlich die folgenden Sachen, sofern sie fest mit dem Grund und Boden des Versicherungsgrundstücks verbunden sind:
- Garagen und/oder Carports bis max. 4 Stellplätze
- Gewächs- und Gartenhäuser bis 25 qm Grundfläche
- Grundstückseinfriedungen (auch Hecken)
- Hof- und Gehwegbefestigungen
- Hundehütten
- Masten- und Freileitungen
- Wege- und Gartenbeleuchtungen
- Schwimmbad auf dem Versicherungsgrundstück
- Wärmepumpen
Nicht versicherte Sachen
Nicht versichert sind:
- Photovoltaikanlagen sowie deren zugehörige Installationen (z. B. Solarmodule, Montagerahmen, Befestigungselemente, Mess-, Steuer- und Regeltechnik, Wechselrichter und Verkabelung).
- Alle in das Gebäude nachträglich eingefügten Sachen, die ein Mieter oder ein Wohnungseigentümer auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt.
- Elektronisch gespeicherte Daten und Programme.
Werden Sachen dagegen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Eine anderweitige Vereinbarung über die Gefahrtragung ist vom Versicherungsnehmer nachzuweisen.
Kosten für die Wiederherstellung von elektronisch gespeicherten Daten und Programmen sind nur versichert, soweit dies zusätzlich im Versicherungsvertrag vereinbart ist.
Zusätzlich versicherbar
Nachträglich eingefügte Sachen des Mieters oder Wohnungseigentümers können abweichend mitversichert werden. Voraussetzung ist, dass er sie auf seine Kosten beschafft oder übernommen hat und er für diese die Gefahr trägt.
Was bedeutet das konkret?
Der Abschnitt legt fest, welche Bauteile und Sachen rund um das Wohngebäude zum Versicherungsschutz gehören: das Gebäude selbst, fest eingebaute Bestandteile wie individuell angepasste Einbauküchen, bewegliches Zubehör, Terrassen und bestimmte Grundstücksbestandteile wie Garagen, Gartenhäuser oder Wärmepumpen. Balkonkraftwerke zählen zum versicherten Zubehör, klassische Photovoltaikanlagen dagegen nicht. Ebenfalls nicht versichert sind bestimmte vom Mieter oder Wohnungseigentümer nachträglich eingefügte Sachen sowie elektronische Daten und Programme, wobei sich einiges davon durch besondere Vereinbarung mitversichern lässt.
Häufige Fragen
Sind Balkonkraftwerke über die Wohngebäudeversicherung abgesichert?
Ja. Balkonkraftwerke, also Steckersolaranlagen bzw. steckerfertige Mini-PV-Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück, gelten als Gebäudezubehör. Der Ausschluss für Photovoltaikanlagen gilt für sie nicht.
Zählen serienmäßige Anbauküchen zu den versicherten Gebäudebestandteilen?
Nein. Serienmäßig vorgefertigte Anbaumöbel oder Anbauküchen gehören nicht zu den Gebäudebestandteilen. Versichert sind dagegen individuell gefertigte Einbaumöbel bzw. Einbauküchen, die mit großem Einbauaufwand an das Gebäude angepasst sind.
Sind Photovoltaikanlagen mitversichert?
Nein. Photovoltaikanlagen und ihre zugehörigen Installationen wie Solarmodule, Montagerahmen, Wechselrichter oder Verkabelung sind nicht versichert. Balkonkraftwerke sind davon jedoch ausgenommen und gelten als Gebäudezubehör.
Was gilt für Sachen, die ein Mieter selbst eingefügt hat?
Nachträglich eingefügte Sachen, die ein Mieter oder Wohnungseigentümer auf eigene Kosten beschafft oder übernommen hat und für die er die Gefahr trägt, sind grundsätzlich nicht versichert. Sie können jedoch zusätzlich mitversichert werden. Werden Sachen nur ausgetauscht, sind die neu eingefügten Sachen versichert.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025