Wer eine Wohngebäudeversicherung bei Neodigital hat, muss versicherte Sachen in ordnungsgemäßem Zustand halten, Mängel unverzüglich beseitigen, in der kalten Jahreszeit heizen oder die wasserführenden Anlagen absperren und entleeren sowie Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei halten – werden diese vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften verletzt, drohen Kündigung und ein ganz oder teilweiser Verlust des Versicherungsschutzes.
Sicherheitsvorschriften
Als vertraglich vereinbarte, zusätzliche Obliegenheiten gelten folgende Sicherheitsvorschriften:
- Versicherte Sachen sind stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten. Dies gilt insbesondere für wasserführende Anlagen und Einrichtungen, Dächer und außen angebrachte Sachen. Mängel oder Schäden an diesen Sachen müssen unverzüglich beseitigt werden.
- Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Außerdem sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
- In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden. Dies ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden gilt:
- Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden.
- Die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Folgen einer Obliegenheitsverletzung
Verletzt der Versicherungsnehmer eine der genannten Obliegenheiten, gilt unter den dafür festgelegten Voraussetzungen folgendes:
Der Versicherer ist berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsnehmer muss bestimmte Sicherheitsvorschriften einhalten, damit der Schutz erhalten bleibt. Dazu gehören ein ordnungsgemäßer Zustand der versicherten Sachen, die unverzügliche Beseitigung von Mängeln, das Beheizen der Gebäude in der kalten Jahreszeit (oder ersatzweise das Absperren und Entleeren wasserführender Anlagen) sowie die Kontrolle nicht genutzter Gebäude. Zum Schutz vor Überschwemmungs- und Rückstauschäden müssen Rückstausicherungen funktionsbereit und Abflussleitungen frei bleiben. Werden diese Pflichten verletzt, kann der Versicherer kündigen und ganz oder teilweise die Leistung verweigern.
Häufige Fragen
Was muss ich in der kalten Jahreszeit für mein Gebäude tun?
In der kalten Jahreszeit müssen alle Gebäude und Gebäudeteile beheizt werden, und das ist genügend häufig zu kontrollieren. Alternativ sind alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Welche Pflichten gelten bei nicht genutzten Gebäuden?
Nicht genutzte Gebäude oder Gebäudeteile müssen zu jeder Jahreszeit genügend häufig kontrolliert werden. Zusätzlich sind dort alle wasserführenden Anlagen und Einrichtungen abzusperren, zu entleeren und entleert zu halten.
Was muss ich tun, um Rückstauschäden zu vermeiden?
Bei rückstaugefährdeten Räumen müssen die Rückstausicherungen funktionsbereit gehalten werden, und die Abflussleitungen auf dem Versicherungsgrundstück müssen frei gehalten werden.
Was passiert, wenn ich diese Sicherheitsvorschriften nicht einhalte?
Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, ist der Versicherer unter den festgelegten Voraussetzungen berechtigt zu kündigen. Außerdem kann er ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025