Wenn sich bei einer Wohngebäudeversicherung der Neodigital nachträglich ein beitragsrelevanter Umstand ändert, wirkt sich das direkt auf den Beitrag aus: Steigt der Beitrag, darf der Versicherer den höheren Betrag ab der Anzeige der Änderung verlangen; sinkt er, muss der Beitrag ab Kenntnis des Versicherers reduziert werden. Auch wenn ein Umstand seine Bedeutung verliert oder nur irrtümlich angenommen wurde, greift die Beitragsminderung.
Beitragserhöhung
Ändert sich nachträglich ein beitragsrelevanter Umstand und ergibt sich dadurch ein höherer Beitrag, gilt:
- Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung angezeigt wird.
Beitragsreduzierung
Entfällt nachträglich ein beitragsrelevanter Umstand und ergibt sich dadurch ein niedrigerer Beitrag, gilt:
- Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er davon Kenntnis erlangt.
Das gleiche gilt in folgenden Fällen:
- Die betreffenden Umstände haben ihre Bedeutung verloren.
- Der Versicherungsnehmer hatte nur irrtümlich angenommen, dass sie vorliegen.
Was bedeutet das konkret?
Ändert sich später ein Umstand, der die Höhe des Beitrags beeinflusst, wird der Beitrag entsprechend angepasst. Führt die Änderung zu einem höheren Beitrag, darf der Versicherer diesen ab dem Zeitpunkt verlangen, an dem die Änderung angezeigt wird. Führt sie zu einem niedrigeren Beitrag, muss der Versicherer ab dem Zeitpunkt reduzieren, an dem er davon erfährt. Das gilt auch, wenn ein Umstand seine Bedeutung verliert oder nur irrtümlich angenommen wurde.
Häufige Fragen
Ab wann darf der Versicherer einen höheren Beitrag verlangen?
Der Versicherer kann den höheren Beitrag ab dem Zeitpunkt verlangen, zu dem die Änderung des beitragsrelevanten Umstands angezeigt wird.
Wann wird mein Beitrag gesenkt, wenn sich ein Umstand ändert?
Der Versicherer muss den Beitrag ab dem Zeitpunkt reduzieren, ab dem er von dem Wegfall des beitragsrelevanten Umstands Kenntnis erlangt.
Was passiert, wenn ich einen beitragsrelevanten Umstand nur irrtümlich angenommen hatte?
Auch in diesem Fall muss der Beitrag reduziert werden. Das Gleiche gilt, wenn die Umstände ihre Bedeutung verloren haben.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025