Bei der Wohngebäudeversicherung der Neodigital ändert sich der Beitrag, wenn sich der Versicherungsschutz über den Anpassungsfaktor verändert – dieser wird jährlich zum 1. Januar neu bestimmt. Grundlage sind der Baupreisindex für Wohngebäude und der Tariflohnindex für das Baugewerbe, die zu 80 beziehungsweise 20 Prozent in die Berechnung einfließen und vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben werden.
Es gelten folgende Grundlagen:
Wird der Versicherungsschutz angepasst, verändert sich der Beitrag. Dazu kommt es, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode. Er erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich folgende Indizes geändert haben:
- der „Baupreisindex für Wohngebäude" für den Monat Mai des Vorjahres
- der „Tariflohnindex für das Baugewerbe" für das 2. Quartal des Vorjahres
Beide Indizes gibt das Statistische Bundesamt bekannt.
Bei dieser Anpassung wird die Änderung des Baupreisindex zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt.
Bei der Berechnung der Veränderungsraten zum Vorjahr und der anschließenden Gewichtung beider Veränderungsraten wird jeweils auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet. Auch der Anpassungsfaktor wird auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Soweit bei Rundungen die dritte Zahl nach dem Komma eine Fünf oder eine höhere Zahl ist, wird aufgerundet, sonst abgerundet.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag verändert sich, wenn der Versicherungsschutz über den sogenannten Anpassungsfaktor angepasst wird. Dieser Faktor wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt und orientiert sich an zwei Kennzahlen: dem Baupreisindex für Wohngebäude und dem Tariflohnindex für das Baugewerbe. Der Baupreisindex zählt dabei zu 80 Prozent, der Tariflohnindex zu 20 Prozent. Alle Ergebnisse werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Häufige Fragen
Wann ändert sich mein Beitrag in der Wohngebäudeversicherung?
Der Beitrag verändert sich, wenn der Versicherungsschutz angepasst wird. Das ist der Fall, wenn sich der Anpassungsfaktor erhöht oder vermindert.
Zu welchem Zeitpunkt wird der Anpassungsfaktor neu festgelegt?
Der Anpassungsfaktor verändert sich jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres für die in diesem Jahr beginnende Versicherungsperiode.
Welche Indizes bestimmen den Anpassungsfaktor?
Maßgeblich sind der Baupreisindex für Wohngebäude für den Monat Mai des Vorjahres und der Tariflohnindex für das Baugewerbe für das 2. Quartal des Vorjahres. Beide werden vom Statistischen Bundesamt bekannt gegeben.
Wie stark fließen die beiden Indizes in die Berechnung ein?
Die Änderung des Baupreisindex wird zu 80 Prozent und die des Tariflohnindex zu 20 Prozent berücksichtigt. Die Ergebnisse werden auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025