Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital ersetzt der Versicherer nach einem Versicherungsfall den entgangenen Mietausfall für vermietete Wohnräume sowie den ortsüblichen Mietwert für selbst bewohnte Räume – jeweils samt fortlaufender Betriebskosten und für längstens 24 Monate, solange die Räume nicht benutzbar sind.
Mietausfall, Mietwert
Der Versicherer ersetzt:
- den Mietausfall, wenn Mieter von Wohnräumen wegen eines Versicherungsfalls zu Recht die Zahlung der Miete ganz oder teilweise eingestellt haben oder das Mietverhältnis kündigen. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein.
- den ortsüblichen Mietwert von Wohnräumen, die der Versicherungsnehmer selbst bewohnt. Das schließt die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts ein. Voraussetzung für den Ersatz des Mietwerts ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
- auch einen zusätzlichen Mietausfall bzw. Mietwert, der durch öffentlich-rechtliche Wiederherstellungsbeschränkungen verursacht wird.
Zeitraum für Mietausfall oder Mietwert
Mietausfall oder Mietwert werden für den Zeitraum ersetzt, in dem Räume nicht benutzbar sind. Der Ersatz erfolgt höchstens für 24 Monate seit dem Eintritt des Versicherungsfalls.
Mietausfall oder Mietwert werden nur insoweit ersetzt, wie der Versicherungsnehmer die mögliche Wiederbenutzung nicht schuldhaft verzögert. Es gelten die Regelungen zur Schadenabwendungs- und Schadenminderungspflicht.
Gewerblich genutzte Räume
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Zusätzlich versicherbar
Kündigt der Mieter das Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls und kann der Versicherungsnehmer die Wohnung nach Fertigstellung nicht wieder vermieten, ersetzt der Versicherer auch diesen Mietausfall. Dies setzt voraus, dass der Versicherungsnehmer die Räume zum Zeitpunkt der Wiederherstellung nicht vermieten konnte, obwohl er die im Verkehr erforderliche Sorgfalt angewandt hat. Das gilt bis zur Neuvermietung, höchstens aber bis zum Ablauf des genannten Zeitraums.
Kann ein Mietverhältnis wegen des Versicherungsfalls nicht angetreten werden, ersetzt der Versicherer den Mietausfall. Das gilt ab dem Zeitpunkt des vertraglich vereinbarten Mietbeginns bis zum Ablauf des genannten Zeitraums. Dies setzt voraus, dass der Mietvertrag zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls bereits geschlossen war.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Wohnräume nach einem Schaden nicht mehr nutzbar sind, ersetzt der Versicherer die entgangene Miete oder – bei selbst bewohnten Räumen – den ortsüblichen Mietwert, jeweils einschließlich der laufenden Betriebskosten. Der Ersatz läuft so lange, wie die Räume nicht benutzbar sind, längstens jedoch 24 Monate. Verzögert der Versicherungsnehmer die Wiederbenutzung schuldhaft, wird für diesen Teil nicht gezahlt. Für gewerblich genutzte Räume lässt sich dieser Schutz zusätzlich vereinbaren.
Häufige Fragen
Wie lange wird der Mietausfall oder Mietwert höchstens gezahlt?
Der Ersatz erfolgt für den Zeitraum, in dem die Räume nicht benutzbar sind, höchstens jedoch für 24 Monate ab Eintritt des Versicherungsfalls.
Werden auch die Betriebskosten ersetzt?
Ja, sowohl beim Mietausfall als auch beim ortsüblichen Mietwert sind die fortlaufenden Betriebskosten im Sinne des Mietrechts eingeschlossen.
Bekomme ich auch dann etwas ersetzt, wenn ich meine Wohnung selbst bewohne?
Ja, dann wird der ortsübliche Mietwert ersetzt. Voraussetzung ist, dass dem Versicherungsnehmer wegen eines Versicherungsfalls nicht zugemutet werden kann, zumindest Teile der Wohnung zu nutzen.
Ist auch gewerblich genutzter Raum abgesichert?
Für gewerblich genutzte Räume kann die Versicherung des Mietausfalls oder des ortsüblichen Mietwerts vereinbart werden.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025