Bei der Neodigital Wohngebäudeversicherung werden die Kosten übernommen, um durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzte, abgeknickte oder schwer beschädigte Bäume vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen. Voraussetzung ist, dass keine natürliche Regeneration der Bäume zu erwarten ist; bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert. Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Der Versicherer ersetzt die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Folgende Voraussetzungen müssen alle erfüllt sein:
- Diese Bäume sind durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt, dass sie entfernt werden müssen.
- Eine natürliche Regeneration dieser Bäume ist nicht zu erwarten.
Bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Die Entschädigung hierfür ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Bäume auf dem versicherten Grundstück durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umstürzen, abknicken oder so stark beschädigt werden, dass sie beseitigt werden müssen, übernimmt der Versicherer die tatsächlich angefallenen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung. Das gilt nur, wenn sich die Bäume nicht wieder von selbst erholen. Bäume, die schon vorher abgestorben waren, sind nicht abgedeckt. Pro Versicherungsfall wird höchstens 10.000 EUR erstattet.
Häufige Fragen
Welche Kosten übernimmt Neodigital bei umgestürzten Bäumen?
Erstattet werden die erforderlichen und tatsächlich angefallenen Kosten, um Bäume oder deren Teile vom Versicherungsgrundstück zu entfernen, abzutransportieren und zu entsorgen.
Durch welche Ursachen müssen die Bäume beschädigt worden sein?
Die Bäume müssen durch Feuer, Sturm, Hagel oder Elementarschäden umgestürzt, abgeknickt oder derart beschädigt worden sein, dass sie entfernt werden müssen. Zusätzlich darf keine natürliche Regeneration zu erwarten sein.
Sind bereits abgestorbene Bäume mitversichert?
Nein, bereits abgestorbene Bäume sind nicht versichert.
Wie hoch ist die Entschädigung für die Beseitigung begrenzt?
Die Entschädigung ist je Versicherungsfall auf 10.000 EUR begrenzt.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025