Bei der Wohngebäudeversicherung von Neodigital wird die Entschädigung fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat; einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer bereits eine Abschlagszahlung des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Der über den Zeitwert hinausgehende Neuwertanteil wird erst nach Nachweis der sichergestellten Wiederherstellung ausgezahlt, verzinst wird ab Schadenanzeige, und in bestimmten Fällen darf die Zahlung aufgeschoben werden.
Fälligkeit der Entschädigung
Die Entschädigung wird fällig, wenn der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat.
Der Versicherungsnehmer kann einen Monat nach Meldung des Schadens den Betrag als Abschlagszahlung beanspruchen, der voraussichtlich mindestens zu zahlen ist.
Der über den Zeitwertschaden hinausgehende Teil der Entschädigung wird fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass er die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt hat.
Rückzahlung des Neuwertanteils
Der Versicherungsnehmer ist zur Rückzahlung der geleisteten Entschädigung für den über den Zeitwert hinausgehenden Teil verpflichtet, wenn die Sache infolge seines Verschuldens nicht innerhalb einer angemessenen Frist wiederhergestellt oder wiederbeschafft worden ist. Das gilt auch für Zinsen, die der Versicherer gezahlt hat.
Verzinsung
Für die Verzinsung gelten die folgenden Regelungen, soweit nicht aus einem anderen Rechtsgrund eine weitergehende Zinspflicht besteht:
Entschädigung
Die Entschädigung ist ab der Anzeige des Schadens zu verzinsen. Dies gilt nicht, soweit die Entschädigung innerhalb eines Monats geleistet wurde.
Über den Zeitwertschaden hinausgehender Teil der Entschädigung
Dieser Teil ist ab dem Zeitpunkt zu verzinsen, an dem der Versicherungsnehmer die Sicherstellung für die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung nachgewiesen hat.
Zinssatz
Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem jeweiligen Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs, mindestens aber bei vier Prozent und höchstens bei sechs Prozent Zinsen pro Jahr.
Die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
Hemmung
Bei der Berechnung der Fristen für die Fälligkeit und die Verzinsung gilt: Nicht zu berücksichtigen ist der Zeitraum, für den wegen Verschuldens des Versicherungsnehmers die Entschädigung nicht ermittelt oder nicht gezahlt werden kann.
Aufschiebung der Zahlung
Der Versicherer kann die Zahlung aufschieben, solange
- Zweifel an der Empfangsberechtigung des Versicherungsnehmers bestehen;
- ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren gegen den Versicherungsnehmer oder seinen Repräsentanten aus Anlass dieses Versicherungsfalls noch läuft;
- eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Was bedeutet das konkret?
Das Geld wird ausgezahlt, wenn der Versicherer geprüft hat, ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht. Schon einen Monat nach der Schadenmeldung kann der Versicherungsnehmer eine Abschlagszahlung des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangen. Den Anteil über den Zeitwert hinaus gibt es erst, wenn nachgewiesen ist, dass die Wiederherstellung sichergestellt wurde – anderenfalls muss dieser Teil bei selbstverschuldeter Verzögerung zurückgezahlt werden. Verzinst wird grundsätzlich ab der Schadenanzeige, und die Zahlung kann in bestimmten Fällen aufgeschoben werden.
Häufige Fragen
Wann bekomme ich mein Geld nach einem Schaden ausgezahlt?
Die Entschädigung wird fällig, sobald der Versicherer den Anspruch dem Grund und der Höhe nach abschließend festgestellt hat. Einen Monat nach der Schadenmeldung kann zudem eine Abschlagszahlung des voraussichtlichen Mindestbetrags verlangt werden.
Wann wird der Neuwertanteil über den Zeitwert hinaus gezahlt?
Dieser Teil wird erst fällig, nachdem der Versicherungsnehmer nachgewiesen hat, dass die Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung sichergestellt ist. Wird die Sache aus eigenem Verschulden nicht innerhalb angemessener Frist wiederhergestellt, muss dieser Anteil samt Zinsen zurückgezahlt werden.
Wie hoch ist der Zinssatz und ab wann wird verzinst?
Verzinst wird ab der Schadenanzeige, außer die Entschädigung wurde innerhalb eines Monats gezahlt. Der Zinssatz liegt 1 Prozentpunkt unter dem Basiszinssatz des BGB, mindestens vier und höchstens sechs Prozent pro Jahr; die Zinsen werden zusammen mit der Entschädigung fällig.
In welchen Fällen kann die Zahlung aufgeschoben werden?
Der Versicherer darf die Zahlung aufschieben, solange Zweifel an der Empfangsberechtigung bestehen, ein behördliches oder strafgerichtliches Verfahren wegen des Versicherungsfalls läuft oder eine gesetzlich vorgesehene Mitwirkung des Realgläubigers nicht erfolgte.
Inhalte aus: Bedingungen Wohngebäudeversicherung L-Spezial 2025