Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital können Versicherungsnehmer ihren Vertrag jederzeit kündigen – wahlweise sofort mit Zugang der Erklärung oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem vereinbarten Ablauf. Ergänzend gibt es ein Teilkündigungsrecht für einzelne Bausteine sowie eine Innovationsgarantie, durch die spätere Verbesserungen der Bedingungen automatisch auch für bestehende Verträge gelten.
Der Vertrag kann vom Versicherungsnehmer jederzeit gekündigt werden. Die Kündigung wirkt ab dem Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem vom Versicherungsnehmer gewünschten späteren Zeitpunkt. Eine Kündigung ist auch vor dem vereinbarten Ablauftermin möglich.
Teilkündigungsrecht
Beide Parteien haben das Recht, einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken gemäß Versicherungsschein aus dem Vertrag zu kündigen, ohne dass der Gesamtvertrag beendet wird.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherungsnehmer kann er bestimmen, ob die Teilkündigung sofort oder zu einem anderen von ihm bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
Bei einer Teilkündigung durch den Versicherer kann dies nur nach den geltenden Bestimmungen erfolgen.
Wird eine Teilkündigung ausgesprochen, hat der andere Vertragspartner das Recht, den Gesamtvertrag zu kündigen. Die Kündigung des Gesamtvertrages muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung beim jeweiligen Vertragspartner zugegangen sein. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Innovationsgarantie für künftige Leistungserweiterungen
Werden die dem Vertrag zugrundeliegenden vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers geändert, so gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für diesen Vertrag.
Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs auch ein Mehrbeitrag verbunden, so hat der Versicherungsnehmer das Recht, den Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen, von ihm bestimmten Zeitpunkt zu kündigen, sofern die Leistungserweiterungen nicht gewünscht sind.
Der Versicherungsnehmer wird rechtzeitig zur Hauptfälligkeit vom Versicherer über die neuen Leistungen beziehungsweise Erweiterungen informiert.
Was bedeutet das konkret?
Als Versicherungsnehmer können Sie Ihren Vertrag jederzeit kündigen – sofort oder zu einem späteren Wunschtermin, auch vor dem eigentlichen Ablauf. Statt den ganzen Vertrag zu beenden, lassen sich auch einzelne Bausteine oder Risiken herauskündigen; kündigt eine Seite nur einen Teil, darf die andere Seite den Gesamtvertrag innerhalb eines Monats kündigen. Verbessern sich die Bedingungen später ausschließlich zu Ihrem Vorteil, gelten diese ab der nächsten Hauptfälligkeit automatisch auch für Ihren Vertrag; kostet eine Erweiterung mehr und wollen Sie sie nicht, können Sie kündigen.
Häufige Fragen
Kann ich meine Privathaftpflicht auch vor dem Ablauftermin kündigen?
Ja. Der Versicherungsnehmer kann den Vertrag jederzeit kündigen, auch vor dem vereinbarten Ablauftermin. Die Kündigung wirkt ab Zugang der Erklärung beim Versicherer oder zu einem von ihm gewünschten späteren Zeitpunkt.
Was passiert, wenn nur ein einzelner Baustein gekündigt wird?
Einzelne beitragspflichtige Bausteine oder Risiken können gekündigt werden, ohne dass der Gesamtvertrag endet. Wird eine solche Teilkündigung ausgesprochen, darf der andere Vertragspartner den Gesamtvertrag kündigen – diese Kündigung muss spätestens einen Monat nach Zugang der Teilkündigung zugehen. Der Gesamtvertrag endet dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Teilkündigung.
Was bedeutet die Innovationsgarantie für meinen bestehenden Vertrag?
Werden die vereinbarten Bedingungen und Klauseln ausschließlich zu Ihrem Vorteil geändert, gelten die neuen Bedingungen ab der nächsten Hauptfälligkeit auch für Ihren bestehenden Vertrag. Über die neuen Leistungen werden Sie rechtzeitig zur Hauptfälligkeit informiert.
Muss ich eine Leistungserweiterung annehmen, wenn sie mehr kostet?
Nein. Ist mit der Erweiterung des Versicherungsumfangs ein Mehrbeitrag verbunden und wünschen Sie die Erweiterung nicht, können Sie den Vertrag mit sofortiger Wirkung oder zu einem anderen von Ihnen bestimmten Zeitpunkt kündigen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025