Bei der Privathaftpflicht der Neodigital gilt der Versicherungsschutz nur so lange, wie keine direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen und Embargos entgegenstehen – etwa solche der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland. Auch bestimmte US-Sanktionen mit Bezug zum Iran können den Schutz einschränken, sofern dem keine europäischen oder deutschen Vorschriften entgegenstehen.
Unabhängig von den übrigen Vertragsbestimmungen besteht Versicherungsschutz nur insoweit und so lange, wie diesem keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos entgegenstehen. Gemeint sind Sanktionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Das gilt ebenfalls für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen beziehungsweise Embargos, die von den Vereinigten Staaten von Amerika im Hinblick auf den Iran erlassen werden. Diese wirken jedoch nur, soweit ihnen nicht europäische oder deutsche Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz greift nur, solange keine für die Vertragsparteien unmittelbar geltenden Sanktionen oder Embargos dagegen sprechen. Maßgeblich sind dabei Bestimmungen der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland. Auch US-Sanktionen gegen den Iran können den Schutz begrenzen, allerdings nur dann, wenn europäische oder deutsche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Häufige Fragen
Wann entfällt der Versicherungsschutz wegen Sanktionen?
Der Versicherungsschutz besteht nur insoweit und so lange, wie ihm keine direkt auf die Vertragsparteien anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos entgegenstehen.
Welche Sanktionen sind hier maßgeblich?
Maßgeblich sind Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland.
Spielen auch US-Sanktionen eine Rolle?
Ja, dies gilt auch für Sanktionen bzw. Embargos, die von den USA im Hinblick auf den Iran erlassen werden – jedoch nur, soweit dem keine europäischen oder deutschen Rechtsvorschriften entgegenstehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025