Wo Sie bei der Privathaftpflicht der Neodigital Klage gegen den Versicherer erheben können, hängt vom Sitz des Versicherers oder seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung ab. Diese Regelung legt fest, welches Gericht für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer örtlich zuständig ist.
Klagen gegen den Versicherer
Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer richtet sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer den Versicherer verklagen möchte, richtet sich das örtlich zuständige Gericht danach, wo der Versicherer seinen Sitz hat. Alternativ kann auch der Sitz der Niederlassung maßgeblich sein, die für den jeweiligen Versicherungsvertrag zuständig ist.
Häufige Fragen
Welches Gericht ist zuständig, wenn ich meinen Versicherer verklagen will?
Bei Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen den Versicherer bestimmt sich die gerichtliche Zuständigkeit nach dem Sitz des Versicherers oder nach dem Sitz seiner für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung.
Kann auch der Sitz einer Niederlassung für die Zuständigkeit maßgeblich sein?
Ja, neben dem Sitz des Versicherers kann auch der Sitz der für den Versicherungsvertrag zuständigen Niederlassung für die gerichtliche Zuständigkeit maßgeblich sein.
Für welche Art von Klagen gilt diese Zuständigkeitsregelung?
Sie gilt für Klagen aus dem Versicherungsvertrag, die sich gegen den Versicherer richten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025