Bei der Privathaftpflicht der Neodigital gilt eine Mehrfachversicherung als gegeben, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen abgesichert ist. Wer erst nachträglich von dieser Doppelversicherung erfährt, kann die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen – allerdings nur innerhalb einer klar begrenzten Frist von einem Monat ab Kenntnis.
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn das Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer dies wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn der Versicherungsnehmer es nicht innerhalb eines Monats geltend macht, nachdem er von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat. Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Was bedeutet das konkret?
Von einer Mehrfachversicherung spricht man, wenn dasselbe Risiko gleichzeitig über mehrere Verträge abgesichert ist. Hat der Versicherungsnehmer davon nichts gewusst, darf er den später abgeschlossenen Vertrag aufheben lassen. Dieses Recht muss er jedoch innerhalb eines Monats nutzen, nachdem er von der Doppelversicherung erfahren hat, sonst verfällt es. Wirksam wird die Aufhebung, sobald die entsprechende Erklärung beim Versicherer eingeht.
Häufige Fragen
Wann spricht man von einer Mehrfachversicherung?
Eine Mehrfachversicherung liegt vor, wenn dasselbe Risiko in mehreren Versicherungsverträgen versichert ist.
Was kann ich tun, wenn ich unwissentlich doppelt versichert bin?
Ist die Mehrfachversicherung zustande gekommen, ohne dass der Versicherungsnehmer davon wusste, kann er die Aufhebung des später geschlossenen Vertrags verlangen.
Wie lange habe ich Zeit, die Aufhebung zu verlangen?
Das Recht auf Aufhebung erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats geltend gemacht wird, nachdem der Versicherungsnehmer von der Mehrfachversicherung Kenntnis erlangt hat.
Ab wann wird die Aufhebung des Vertrags wirksam?
Die Aufhebung wird zu dem Zeitpunkt wirksam, zu dem die Erklärung, mit der sie verlangt wird, dem Versicherer zugeht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025