Wird eine Privathaftpflicht-Versicherung der Neodigital vorzeitig beendet, behält der Versicherer nur den Beitragsanteil für die Zeit, in der tatsächlich Versicherungsschutz bestand. Wer innerhalb von 14 Tagen widerruft, bekommt den Beitrag für die Zeit nach dem Widerruf zurück – bei fehlender Widerrufsbelehrung sogar den kompletten Beitrag des ersten Jahres. Auch bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegfallendem versicherten Interesse ist genau geregelt, welcher Beitrag dem Versicherer noch zusteht und wann eine Geschäftsgebühr fällig wird.
Allgemeiner Grundsatz
Bei vorzeitiger Beendigung des Vertrags steht dem Versicherer nur derjenige Teil des Beitrags zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem der Versicherungsschutz bestanden hat.
Beitrag oder Geschäftsgebühr bei Widerruf, Rücktritt, Anfechtung und fehlendem versicherten Interesse
Widerruft der Versicherungsnehmer seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen, hat der Versicherer nur den Teil der Beiträge zu erstatten, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Voraussetzung ist, dass der Versicherer in der Widerrufsbelehrung auf das Widerrufsrecht, die Rechtsfolgen des Widerrufs und den zu zahlenden Betrag hingewiesen hat. Zudem muss der Versicherungsnehmer zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor Ende der Widerrufsfrist beginnt.
Ist diese Widerrufsbelehrung unterblieben, hat der Versicherer zusätzlich den für das erste Versicherungsjahr gezahlten Beitrag zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer Leistungen aus dem Versicherungsvertrag in Anspruch genommen hat.
Tritt der Versicherer wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht vom Versicherungsvertrag zurück, so steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Rücktritt des Versicherers beendet, weil der einmalige oder der erste Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt worden ist, so steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Wird der Versicherungsvertrag durch Anfechtung des Versicherers wegen arglistiger Täuschung beendet, so steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu.
Fällt das versicherte Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, steht dem Versicherer der Beitrag zu, den er hätte beanspruchen können, wenn die Versicherung nur bis zu dem Zeitpunkt beantragt worden wäre, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt hat.
Der Versicherungsnehmer ist nicht zur Zahlung des Beitrags verpflichtet, wenn das versicherte Interesse bei Beginn der Versicherung nicht besteht. Das gilt auch, wenn bei einer Versicherung, die für ein künftiges Unternehmen oder für ein anderes künftiges Interesse genommen ist, dieses Interesse nicht entsteht. Der Versicherer kann jedoch eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Hat der Versicherungsnehmer ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig. Dem Versicherer steht in diesem Fall der Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zu, zu dem er von den die Nichtigkeit begründenden Umständen Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Endet der Vertrag früher als geplant, muss man nur für die Zeit zahlen, in der der Versicherungsschutz wirklich bestand. Bei einem Widerruf innerhalb von 14 Tagen wird der Beitrag für die Zeit danach erstattet – wurde nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, kann sogar der ganze Beitrag des ersten Jahres zurückkommen. Bei Rücktritt, Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder Wegfall des versicherten Interesses ist jeweils festgelegt, bis zu welchem Zeitpunkt der Beitrag dem Versicherer zusteht. In bestimmten Fällen darf der Versicherer statt des Beitrags eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen.
Häufige Fragen
Bekomme ich meinen Beitrag zurück, wenn ich den Vertrag frühzeitig beende?
Bei vorzeitiger Beendigung steht dem Versicherer nur der Beitragsteil zu, der der Zeit entspricht, in der der Versicherungsschutz bestanden hat. Der übrige Anteil verbleibt Ihnen.
Was passiert mit dem Beitrag, wenn ich innerhalb von 14 Tagen widerrufe?
Der Versicherer erstattet nur den Teil der Beiträge, der auf die Zeit nach Zugang der Widerrufserklärung entfällt. Wurde jedoch nicht korrekt über das Widerrufsrecht belehrt, ist zusätzlich der für das erste Versicherungsjahr gezahlte Beitrag zu erstatten – außer Sie haben bereits Leistungen in Anspruch genommen.
Was gilt bei einem Rücktritt oder einer Anfechtung wegen arglistiger Täuschung?
Bei Rücktritt wegen Verletzung einer vorvertraglichen Anzeigepflicht steht dem Versicherer der Beitrag bis zum Zugang der Rücktrittserklärung zu. Bei Anfechtung wegen arglistiger Täuschung steht ihm der Beitrag bis zum Zugang der Anfechtungserklärung zu. Wird der Vertrag zurückgetreten, weil der erste oder einmalige Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt wurde, steht dem Versicherer eine angemessene Geschäftsgebühr zu.
Muss ich zahlen, wenn das versicherte Interesse gar nicht bestand?
Besteht das versicherte Interesse bei Beginn nicht, sind Sie nicht zur Beitragszahlung verpflichtet; der Versicherer kann aber eine angemessene Geschäftsgebühr verlangen. Wurde ein nicht bestehendes Interesse in der Absicht versichert, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, ist der Vertrag nichtig und dem Versicherer steht der Beitrag bis zu seiner Kenntnis der Umstände zu.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025