Bei der Privathaftpflicht der Neodigital gilt der Versicherungsvertreter als bevollmächtigt, bestimmte Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, Versicherungsscheine samt Nachträgen zu übermitteln und Zahlungen anzunehmen, die im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss eines Vertrags an ihn geleistet werden.
Erklärungen des Versicherungsnehmers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherungsnehmer abgegebene Erklärungen entgegenzunehmen. Das betrifft:
- den Abschluss bzw. den Widerruf eines Versicherungsvertrags;
- ein bestehendes Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung;
- Anzeige- und Informationspflichten vor Abschluss des Vertrags und während des Versicherungsverhältnisses.
Erklärungen des Versicherers
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Zahlungen an den Versicherungsvertreter
Der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Eine Beschränkung dieser Vollmacht muss der Versicherungsnehmer nur gegen sich gelten lassen, wenn er die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannte oder in Folge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsvertreter darf für den Versicherer Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegennehmen – etwa zum Abschluss, Widerruf oder zur Beendigung eines Vertrags sowie zu Anzeige- und Informationspflichten. Er darf außerdem Versicherungsscheine und deren Nachträge übermitteln und Zahlungen im Zusammenhang mit Vermittlung oder Abschluss annehmen. Ist diese Zahlungsvollmacht eingeschränkt, gilt die Einschränkung nur dann gegenüber dem Versicherungsnehmer, wenn er sie bei der Zahlung kannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannte.
Häufige Fragen
Welche Erklärungen darf der Versicherungsvertreter für mich entgegennehmen?
Er gilt als bevollmächtigt, Erklärungen zum Abschluss und Widerruf eines Vertrags, zu einem bestehenden Versicherungsverhältnis einschließlich dessen Beendigung sowie zu Anzeige- und Informationspflichten vor und während des Vertrags entgegenzunehmen.
Darf ich Zahlungen direkt an den Versicherungsvertreter leisten?
Ja, der Versicherungsvertreter gilt als bevollmächtigt, Zahlungen anzunehmen, die der Versicherungsnehmer im Zusammenhang mit der Vermittlung oder dem Abschluss eines Versicherungsvertrags an ihn leistet.
Muss ich eine Beschränkung der Zahlungsvollmacht gegen mich gelten lassen?
Nur dann, wenn Sie die Beschränkung bei der Vornahme der Zahlung kannten oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht kannten.
Kann der Versicherungsvertreter mir den Versicherungsschein aushändigen?
Ja, er gilt als bevollmächtigt, vom Versicherer ausgefertigte Versicherungsscheine oder deren Nachträge dem Versicherungsnehmer zu übermitteln.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025