Ansprüche aus der Privathaftpflicht der Neodigital verjähren nach drei Jahren, wobei die Frist mit dem Schluss des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den maßgeblichen Umständen sowie der Person des Schuldners erfährt. Wird ein Anspruch beim Versicherer angemeldet, ruht die Frist bis zur Entscheidung des Versicherers in Textform.
Die Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Die Verjährung beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Die grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Ist ein Anspruch aus dem Versicherungsvertrag bei dem Versicherer angemeldet worden, zählt bei der Fristberechnung der Zeitraum zwischen Anmeldung und Zugang der in Textform (z. B. E-Mail) mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller nicht mit.
Im Übrigen richtet sich die Verjährung nach den allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Was bedeutet das konkret?
Ansprüche aus dem Vertrag verfallen grundsätzlich nach drei Jahren. Die Frist läuft ab dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und man von den Umständen und dem Schuldner erfahren hat – auch grob fahrlässiges Nichtwissen zählt hier wie Kenntnis. Wird ein Anspruch beim Versicherer gemeldet, pausiert die Frist so lange, bis dessen Entscheidung in Textform beim Anspruchsteller eingeht.
Häufige Fragen
Wie lange dauert es, bis Ansprüche aus dem Vertrag verjähren?
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag verjähren in drei Jahren.
Ab wann läuft die Verjährungsfrist?
Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den anspruchsbegründenden Umständen sowie der Person des Schuldners Kenntnis erlangt. Grob fahrlässige Unkenntnis steht der Kenntnis gleich.
Was passiert mit der Frist, wenn ich den Anspruch beim Versicherer melde?
Wurde der Anspruch beim Versicherer angemeldet, wird der Zeitraum zwischen der Anmeldung und dem Zugang der in Textform mitgeteilten Entscheidung des Versicherers beim Anspruchsteller bei der Fristberechnung nicht mitgezählt.
Wonach richtet sich die Verjährung darüber hinaus?
Im Übrigen gelten für die Verjährung die allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025