Bei der Privathaftpflichtversicherung der Neodigital gilt die Zusage, dass die zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen nur zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den GDV-Empfehlungen abweichen und zugleich die Mindestleistungsstandards eitskreises Beratungsprozesse erfüllen.
Wir garantieren, dass die dieser Privat-Haftpflichtversicherung zugrunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) und Besonderen Bedingungen zur Privat-Haftpflichtversicherung ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den durch den Gesamtverband der Versicherungswirtschaft (GDV) empfohlenen Bedingungen -Stand April 2016- abweichen.
Garantie zur Einhaltung der Mindeststandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse
Wir garantieren, dass die dieser Versicherung zu Grunde liegenden Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AVB PHV) und Besonderen Bedingungen zur Privathaftpflichtversicherung die Mindestleistungsstandards erfüllen, wie sie vom Arbeitskreis „Beratungsprozesse" -Stand 28.09.2015- empfohlen wurden.
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse (www.beratungsprozesse.de) ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Der Arbeitskreis empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für die Vermittler.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherer sichert zu, dass seine Bedingungen für die Privathaftpflicht von den GDV-Musterempfehlungen nur zugunsten des Versicherungsnehmers abweichen. Außerdem wird garantiert, dass die Bedingungen die Mindestleistungsstandards des Arbeitskreises Beratungsprozesse erfüllen. Dieser Arbeitskreis ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften und empfiehlt Risikoanalysen sowie Mindestleistungsstandards für Vermittler.
Häufige Fragen
Weichen die Bedingungen zum Nachteil des Kunden von den Branchenempfehlungen ab?
Nein. Der Versicherer garantiert, dass die Bedingungen ausschließlich zum Vorteil des Versicherungsnehmers von den vom GDV empfohlenen Bedingungen mit Stand April 2016 abweichen.
Erfüllen die Bedingungen anerkannte Mindeststandards?
Ja. Der Versicherer garantiert, dass die zugrunde liegenden Bedingungen die Mindestleistungsstandards erfüllen, die der Arbeitskreis Beratungsprozesse mit Stand 28.09.2015 empfohlen hat.
Was ist der Arbeitskreis Beratungsprozesse?
Der Arbeitskreis Beratungsprozesse ist eine Initiative mehrerer Vermittlerverbände und Servicegesellschaften. Er empfiehlt Risikoanalysen und Mindestleistungsstandards für Vermittler.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025