Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht wilde Kleintiere im Haushalt hält, ist über die gesetzliche Haftpflicht mitversichert – dazu zählen etwa (auch giftige) Spinnen, Skorpione, Echsen, Schlangen und Wanderratten, sofern die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Vorgaben entspricht. Ersetzt werden auch notwendige Aufwendungen zur Gefahrenabwehr, wenn ein gefährliches Tier entweicht, sowie die Halterhaftpflicht für Assistenzhunde wie Blindenführ- oder Signalhunde.
Abweichend von den allgemeinen Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung von wilden Kleintieren im Haushalt mitversichert. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Zu diesen wilden Kleintieren zählen unter anderem:
- (auch giftige) Spinnen
- Skorpione
- Schleichen
- Eidechsen
- Chamäleons
- Leguane
- Geckos
- Warane
- Schlangen (auch Riesenschlangen)
- Wanderratten
Mitversichert ist außerdem der Ersatz notwendiger Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen. Dazu gehört zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Nicht unter diesen Versicherungsschutz fallen:
- Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild
- Steinböcke
- Gämsen
- Mufflons
- Affen
- Greifvögel (z. B. Adler, Falke)
- Laufvögel (z. B. Strauß)
Haltung von Signal- und Behindertenbegleithunden
In Erweiterung der allgemeinen Bedingungen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhunde. Dieser Versicherungsschutz gilt, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt auch Schäden ab, die durch die private Haltung wilder Kleintiere im Haushalt entstehen, etwa durch giftige Spinnen, Echsen, Schlangen oder Wanderratten – vorausgesetzt, die Haltung ist gesetzlich und behördlich erlaubt. Entweicht ein gefährliches Tier versehentlich, werden notwendige Kosten für behördliche Maßnahmen zum Einfangen bis 10.000 EUR je Versicherungsfall übernommen. Größeres Wild, Affen sowie Greif- und Laufvögel sind ausgeschlossen. Zusätzlich ist die Halterhaftpflicht für Assistenzhunde mitversichert, wenn keine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und man Eigentümer des Hundes ist.
Häufige Fragen
Sind giftige Spinnen oder Schlangen im Haushalt über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der privaten Haltung wilder Kleintiere ist mitversichert – dazu gehören unter anderem auch giftige Spinnen, Skorpione, Schlangen und Riesenschlangen. Voraussetzung ist, dass die Haltung den gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entspricht.
Was passiert, wenn ein gefährliches Tier entwischt und die Feuerwehr anrücken muss?
Notwendige Aufwendungen zur Gefahrenabwehr aufgrund behördlich veranlasster Maßnahmen – zum Beispiel ein Feuerwehreinsatz zum Einfangen eines versehentlich entwichenen gefährlichen Tieres – sind mitversichert. Diese Aufwendungen sind auf 10.000 EUR je Versicherungsfall begrenzt.
Welche Tiere sind von diesem Versicherungsschutz ausgenommen?
Nicht mitversichert sind Reh-, Rot-, Dam- und Schwarzwild, Steinböcke, Gämsen, Mufflons, Affen, Greifvögel wie Adler oder Falke sowie Laufvögel wie der Strauß.
Ist die Haltung eines Blindenführ- oder Assistenzhundes abgedeckt?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht als Halter eines Assistenzhundes wie Blindenführ-, Behindertenbegleit- oder Signalhund ist mitversichert. Das gilt, soweit kein Schutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht und der Versicherungsnehmer oder die mitversicherte Person tatsächlich Eigentümer des Hundes ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025