Bei der Privathaftpflicht der Neodigital sind Schäden abgesichert, die als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen entstehen, während Hunde, Pferde, Rinder, wilde sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere ausgeschlossen bleiben. Zusätzlich gilt Schutz für das nicht gewerbsmäßige Hüten fremder Hunde oder Pferde, das Reiten fremder Pferde und das private Fahren fremder Fuhrwerke.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von:
- Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren,
- wilden Tieren sowie von
- Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden.
Ebenfalls versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers:
- als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde,
- als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde,
- als Fahrer bei der Benutzung fremder Fuhrwerke zu privaten Zwecken.
Dieser Versicherungsschutz gilt, soweit er nicht bereits über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie der Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die man als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen verursacht. Für Hunde, Pferde, Rinder, andere Reit- und Zugtiere, wilde Tiere sowie gewerblich oder landwirtschaftlich gehaltene Tiere gilt dieser Schutz jedoch nicht. Wer fremde Hunde oder Pferde nicht gewerbsmäßig hütet, fremde Pferde reitet oder fremde Fuhrwerke privat fährt, ist ebenfalls abgesichert – allerdings nur, wenn dafür nicht schon eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung greift. Ansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer oder Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind ausgeschlossen.
Häufige Fragen
Sind Hundehalter über diese Privathaftpflicht abgesichert?
Nein. Die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von Hunden ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen, ebenso wie bei Rindern, Pferden und sonstigen Reit- und Zugtieren.
Welche Tiere sind über den Schutz erfasst?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen.
Bin ich abgesichert, wenn ich ein fremdes Pferd reite oder einen fremden Hund hüte?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als nicht gewerbsmäßiger Hüter fremder Hunde oder Pferde sowie als Reiter bei der Benutzung fremder Pferde – allerdings nur, soweit kein Versicherungsschutz über eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung besteht.
Werden Schäden am Tier oder Fuhrwerk selbst ersetzt?
Nein. Haftpflichtansprüche der Tierhalter, Tiereigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer wegen Sach- und Vermögensschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025