Beim Lastschriftverfahren der Neodigital Privathaftpflicht muss der Versicherungsnehmer zum Fälligkeitstermin für ausreichende Deckung seines Kontos sorgen; scheitert der Einzug ohne sein Verschulden, bleibt die Zahlung rechtzeitig, wenn sie nach einer Zahlungsaufforderung in Textform unverzüglich erfolgt. Bei selbst verschuldetem, wiederholt fehlgeschlagenem Einzug darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat kündigen und Bearbeitungsgebühren weiterberechnen.
Pflichten des Versicherungsnehmers
Ist für die Einziehung des Beitrags das Lastschriftverfahren vereinbart worden, muss der Versicherungsnehmer zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung des Kontos sorgen.
Konnte der fällige Beitrag ohne Verschulden des Versicherungsnehmers vom Versicherer nicht eingezogen werden, gilt die Zahlung auch dann noch als rechtzeitig, wenn sie unverzüglich nach einer in Textform (z. B. E-Mail) abgegebenen Zahlungsaufforderung des Versicherers erfolgt.
Fehlgeschlagener Lastschrifteinzug
Hat es der Versicherungsnehmer zu vertreten, dass ein oder mehrere Beiträge trotz wiederholten Einziehungsversuchs nicht eingezogen werden können, ist der Versicherer berechtigt, das SEPA-Lastschriftmandat in Textform (z. B. E-Mail) zu kündigen.
Der Versicherer muss in der Kündigung darauf hinweisen, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, den ausstehenden Beitrag und zukünftige Beiträge selbst zu übermitteln.
Von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können dem Versicherungsnehmer in Rechnung gestellt werden.
Was bedeutet das konkret?
Wer per Lastschrift zahlt, muss dafür sorgen, dass zum Fälligkeitstag genug Geld auf dem Konto ist. Klappt der Einzug ohne eigenes Verschulden nicht, bleibt die Zahlung rechtzeitig, sofern man nach einer Aufforderung in Textform sofort zahlt. Liegt das Scheitern dagegen am Versicherungsnehmer und misslingt der Einzug wiederholt, kann der Versicherer das Lastschriftmandat kündigen, verlangen, dass die Beiträge künftig selbst überwiesen werden, und die Bankgebühren für den fehlgeschlagenen Einzug in Rechnung stellen.
Häufige Fragen
Was muss ich beim Lastschriftverfahren beachten?
Wenn Lastschrift vereinbart ist, müssen Sie zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Beitrags für eine ausreichende Deckung Ihres Kontos sorgen.
Ist meine Zahlung noch rechtzeitig, wenn der Einzug ohne mein Verschulden scheitert?
Ja. Wenn der fällige Beitrag ohne Ihr Verschulden nicht eingezogen werden konnte, gilt die Zahlung noch als rechtzeitig, sofern Sie unverzüglich nach einer Zahlungsaufforderung des Versicherers in Textform (z. B. E-Mail) zahlen.
Was passiert, wenn der Lastschrifteinzug wiederholt aus meinem Verschulden scheitert?
Dann darf der Versicherer das SEPA-Lastschriftmandat in Textform kündigen. In der Kündigung weist er darauf hin, dass Sie den ausstehenden und zukünftige Beiträge selbst übermitteln müssen.
Muss ich die Bankgebühren für einen fehlgeschlagenen Einzug tragen?
Ja, von Kreditinstituten erhobene Bearbeitungsgebühren für einen fehlgeschlagenen Lastschrifteinzug können Ihnen in Rechnung gestellt werden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025