Bei der Privathaftpflicht der Neodigital wird ein Folgebeitrag je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn fällig, und wer nicht rechtzeitig zahlt, gerät ohne Mahnung in Verzug. Der Versicherer darf mahnen und eine Zahlungsfrist von mindestens zwei Wochen setzen; bleibt der Beitrag danach offen, drohen Leistungsfreiheit und eine fristlose Kündigung, die jedoch durch rechtzeitige Zahlung innerhalb eines Monats wieder unwirksam werden kann.
Fälligkeit
Ein Folgebeitrag wird entsprechend der vereinbarten Zahlungsweise fällig – jeweils zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt.
Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Verzug und Schadensersatz
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Dies gilt nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung eines Folgebeitrags in Verzug, ist der Versicherer berechtigt, Ersatz des ihm durch den Verzug entstandenen Schadens zu verlangen.
Mahnung
Wird ein Folgebeitrag nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer den Versicherungsnehmer auf dessen Kosten in Textform (z. B. E-Mail) zur Zahlung auffordern und eine Zahlungsfrist bestimmen (Mahnung). Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen.
Die Mahnung ist nur wirksam, wenn der Versicherer je Vertrag folgende Angaben macht:
- die rückständigen Beträge des Beitrags sowie der Zinsen und Kosten im Einzelnen beziffert
- auf die Rechtsfolgen (Leistungsfreiheit und Kündigungsrecht) hinweist
Leistungsfreiheit nach Mahnung
Tritt nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist ein Versicherungsfall ein und ist der Versicherungsnehmer bei Eintritt des Versicherungsfalls mit der Zahlung des Beitrags oder der Zinsen oder Kosten in Verzug, so ist der Versicherer von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Kündigung nach Mahnung
Ist der Versicherungsnehmer mit der Zahlung der geschuldeten Beträge in Verzug, kann der Versicherer nach Ablauf der in der Mahnung gesetzten Zahlungsfrist den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen.
Die Kündigung kann mit der Bestimmung der Zahlungsfrist verbunden werden. Mit Fristablauf wird die Kündigung wirksam, wenn der Versicherungsnehmer zu diesem Zeitpunkt mit der Zahlung in Verzug ist. Hierauf ist der Versicherungsnehmer bei der Kündigung ausdrücklich hinzuweisen.
Zahlung des Beitrags nach Kündigung
Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. Wenn die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden worden ist, wird sie unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach Fristablauf veranlasst wird.
Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt bis zur Zahlung bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ein Folgebeitrag ist zu dem Zeitpunkt zu zahlen, der sich aus der vereinbarten Zahlungsweise ergibt. Zahlt der Versicherungsnehmer nicht rechtzeitig und hat er das zu vertreten, gerät er automatisch in Verzug, und der Versicherer kann den entstandenen Schaden ersetzt verlangen. Nach einer Mahnung mit einer Frist von mindestens zwei Wochen kann der Versicherer bei weiterhin ausbleibender Zahlung leistungsfrei werden und den Vertrag fristlos kündigen. Wird der offene Betrag innerhalb eines Monats nachgezahlt, wird die Kündigung wieder unwirksam.
Häufige Fragen
Wann muss ich meinen Folgebeitrag bezahlen?
Der Folgebeitrag wird je nach vereinbarter Zahlungsweise zu Monats-, Vierteljahres-, Halbjahres- oder Jahresbeginn oder zu einem anderen vereinbarten Zeitpunkt fällig. Die Zahlung gilt als rechtzeitig, wenn sie zur Fälligkeit veranlasst wird.
Gerate ich auch ohne Mahnung in Verzug, wenn ich nicht zahle?
Ja, bei nicht rechtzeitiger Zahlung eines Folgebeitrags gerät der Versicherungsnehmer ohne Mahnung in Verzug. Das gilt allerdings nur, wenn er die verspätete Zahlung zu vertreten hat.
Welche Frist muss der Versicherer bei einer Mahnung einräumen?
Die in der Mahnung gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen ab Zugang der Zahlungsaufforderung betragen. Zudem müssen die rückständigen Beträge einzeln beziffert und auf die Rechtsfolgen hingewiesen werden.
Kann ich eine Kündigung wegen Zahlungsverzug noch abwenden?
Ja. Die Kündigung wird unwirksam, wenn die Zahlung innerhalb eines Monats nach der Kündigung veranlasst wird. War die Kündigung mit der Zahlungsfrist verbunden, gilt der Monat ab Fristablauf. Die Leistungsfreiheit des Versicherers bleibt jedoch bis zur Zahlung bestehen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025