Bei der Privathaftpflicht der Neodigital gilt der Versicherungsschutz für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten. Damit ist genau festgelegt, in welchem geografischen Bereich Schäden abgedeckt sind.
Der Versicherungsschutz besteht für Schadenereignisse, die in einem der folgenden Gebiete eintreten:
- ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union
- die europäischen Zwergstaaten
- die Schweiz
- Norwegen
- Island
- Liechtenstein
Was bedeutet das konkret?
Schäden sind abgedeckt, wenn das Schadenereignis in bestimmten europäischen Ländern eintritt. Dazu zählen die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, die europäischen Zwergstaaten sowie die Schweiz, Norwegen, Island und Liechtenstein.
Häufige Fragen
In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?
Der Versicherungsschutz gilt für Schadenereignisse, die in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union, in den europäischen Zwergstaaten, der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten.
Ist die Schweiz vom Versicherungsschutz umfasst?
Ja, die Schweiz gehört ausdrücklich zu den Gebieten, in denen Versicherungsschutz für dort eintretende Schadenereignisse besteht.
Sind auch Norwegen, Island und Liechtenstein abgedeckt?
Ja, Schadenereignisse, die in Norwegen, Island oder Liechtenstein eintreten, sind vom Versicherungsschutz umfasst.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025