Wer mit der Privathaftpflicht von Neodigital im Ausland einen Schaden verursacht, ist gesetzlich abgesichert, sofern der Versicherungsfall auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgeht oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts eintritt – bis zu fünf Jahre, innerhalb der EU sogar zeitlich unbegrenzt. Auch die Anmietung von Wohnungen und Häusern im Ausland ist erfasst, und die Zahlungen erfolgen in Euro.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Versicherungsfällen, die im Ausland eintreten. Der Versicherungsschutz besteht jedoch ausschließlich, wenn diese Versicherungsfälle:
- auf eine versicherte Handlung im Inland oder auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind, oder
- bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren eingetreten sind; innerhalb der EU gilt dies von unbegrenzter Dauer.
Versichert sind hierbei auch:
- Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer aus § 110 Sozialgesetzbuch VII, und
- die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung (nicht dem Eigentum) von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern.
Die Leistungen des Versicherers erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Staaten, die der Europäischen Währungsunion angehören, gelten die Verpflichtungen des Versicherers mit dem Zeitpunkt als erfüllt, in dem der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Was bedeutet das konkret?
Schäden, die du im Ausland verursachst, sind mitversichert, wenn sie entweder auf eine versicherte Handlung oder ein versichertes Risiko im Inland zurückgehen oder während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts entstehen. Dieser Aufenthalt darf bis zu fünf Jahre dauern, innerhalb der EU gilt der Schutz zeitlich unbegrenzt. Auch das vorübergehende Nutzen oder Mieten von Wohnungen und Häusern im Ausland ist abgedeckt. Ausgezahlt wird immer in Euro.
Häufige Fragen
Bin ich bei Schäden im Ausland überhaupt versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht bei Versicherungsfällen im Ausland, wenn diese auf eine versicherte Handlung bzw. ein versichertes Risiko im Inland zurückzuführen sind oder bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt eintreten.
Wie lange darf ich mich im Ausland aufhalten, damit der Schutz gilt?
Der Versicherungsschutz gilt bei einem vorübergehenden Auslandsaufenthalt bis zu 5 Jahren. Innerhalb der EU besteht der Schutz von unbegrenzter Dauer.
Ist auch eine im Ausland gemietete Ferienwohnung mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus der vorübergehenden Benutzung oder Anmietung von im Ausland gelegenen Wohnungen und Häusern. Das Eigentum an solchen Immobilien ist hiervon ausgenommen.
In welcher Währung zahlt der Versicherer bei Auslandsschäden?
Die Leistungen erfolgen in Euro. Liegt der Zahlungsort außerhalb der Europäischen Währungsunion, gilt die Verpflichtung als erfüllt, sobald der Euro-Betrag bei einem in der Europäischen Währungsunion gelegenen Geldinstitut angewiesen ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025