Mit der Privathaftpflicht der Neodigital sind Mietsachschäden an privat gemieteten Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden abgesichert – also Schäden an fremden, vom Versicherungsnehmer gemieteten Sachen sowie die daraus folgenden Vermögensschäden. Die Versicherungssumme je Versicherungsfall ist im Versicherungsschein festgelegt, pro Versicherungsjahr gilt das Doppelte als Höchstgrenze. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Abnutzung, Verschleiß, bestimmte Anlagen und Geräte, Glasschäden mit separater Versicherungsmöglichkeit sowie Schäden durch Schimmelbildung.
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Mietsachschäden. Dies gilt ausschließlich für Wohnräume und sonstige zu privaten Zwecken gemietete Räume in Gebäuden.
Die Versicherungssumme für Mietsachschäden ist je Versicherungsfall auf die im Versicherungsschein festgelegte Summe begrenzt. Die Höchstersatzleistung für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das 2-fache dieser Summe.
Es erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall sowie auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung,
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten und allen sich daraus ergebenden Vermögensschäden,
- Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann,
- Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was bedeutet das konkret?
Wenn der Versicherungsnehmer privat genutzte Räume in einem Gebäude mietet und dort etwas beschädigt, greift der Versicherungsschutz für Mietsachschäden – einschließlich der daraus folgenden Vermögensschäden. Pro Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein genannte Summe, im Versicherungsjahr höchstens das Doppelte davon. Nicht abgedeckt sind unter anderem normale Abnutzung und Verschleiß, bestimmte technische Anlagen und Geräte, Glasschäden mit eigener Versicherungsmöglichkeit sowie Schäden durch Schimmel.
Häufige Fragen
Welche gemieteten Räume sind bei Mietsachschäden abgesichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht ausschließlich für Mietsachschäden an Wohnräumen und sonstigen zu privaten Zwecken gemieteten Räumen in Gebäuden.
Wie hoch ist die Leistung bei Mietsachschäden?
Je Versicherungsfall gilt die im Versicherungsschein festgelegte Summe als Grenze. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt die Höchstersatzleistung das 2-fache dieser Summe. Zudem erfolgt eine Anrechnung auf die Pauschal-Versicherungssumme je Versicherungsfall und auf die Jahreshöchstersatzleistung.
Welche Schäden an gemieteten Sachen sind nicht versichert?
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche wegen Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, wegen Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten samt daraus folgender Vermögensschäden, wegen Glasschäden, soweit sich der Versicherungsnehmer hiergegen besonders versichern kann, und wegen Schäden infolge von Schimmelbildung.
Was zählt überhaupt als Mietsachschaden?
Mietsachschäden sind Schäden an fremden Sachen, die der Versicherungsnehmer oder seine Bevollmächtigten oder Beauftragten gemietet haben, sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025