Wer sich im Ausland aufhält und dort aufgrund einer über die Neodigital Privathaftpflicht versicherten gesetzlichen Haftpflicht per behördlicher Anordnung eine Kaution hinterlegen muss, bekommt den erforderlichen Betrag bis zu 100.000 EUR vom Versicherer zur Verfügung gestellt. Der vorgestreckte Kautionsbetrag wird jedoch auf eine spätere Schadenersatzzahlung angerechnet, und einen darüber hinausgehenden Differenzbetrag muss der Versicherungsnehmer zurückzahlen.
Muss eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution hinterlegen, um Leistungen aufgrund der über diesen Vertrag versicherten gesetzlichen Haftpflicht sicherzustellen, stellt der Versicherer den erforderlichen Betrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung.
Der Kautionsbetrag wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet.
Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, den Differenzbetrag zurückzuzahlen.
Das Gleiche gilt in folgenden Fällen:
- wenn die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten wird
- wenn die Kaution verfallen ist
Was bedeutet das konkret?
Wenn eine versicherte Person wegen der versicherten gesetzlichen Haftpflicht behördlich eine Kaution stellen muss, streckt der Versicherer diesen Betrag bis zu 100.000 EUR vor. Diese Kaution wird später mit einer fälligen Schadenersatzzahlung verrechnet. Übersteigt die Kaution den Schadenersatz oder wird sie als Strafe, Geldbuße bzw. für nicht versicherte Forderungen einbehalten oder verfällt sie, muss der Versicherungsnehmer den entsprechenden Betrag zurückzahlen.
Häufige Fragen
Bis zu welchem Betrag wird eine Kaution im Ausland gestellt?
Der Versicherer stellt den erforderlichen Kautionsbetrag bis zu einer Höhe von 100.000 EUR zur Verfügung, wenn eine versicherte Person durch behördliche Anordnung eine Kaution zur Sicherstellung der versicherten gesetzlichen Haftpflicht hinterlegen muss.
Muss die gestellte Kaution zurückgezahlt werden?
Die Kaution wird auf eine vom Versicherer zu leistende Schadenersatzzahlung angerechnet. Ist die Kaution höher als der zu leistende Schadenersatz, muss der Versicherungsnehmer den Differenzbetrag zurückzahlen.
Was gilt, wenn die Kaution als Strafe oder Geldbuße einbehalten wird?
Wird die Kaution als Strafe, Geldbuße oder für die Durchsetzung nicht versicherter Schadenersatzforderungen einbehalten oder ist sie verfallen, ist der Versicherungsnehmer ebenfalls zur Rückzahlung verpflichtet.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025