Wer bei der Neodigital Privathaftpflicht eine Änderung des versicherten Risikos erlebt, muss diese nach Aufforderung innerhalb eines Monats melden – daraufhin wird der Beitrag rückwirkend angepasst. Bei falschen Angaben zum Nachteil des Versicherers droht eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des Beitragsunterschieds, und wer die Mitteilung unterlässt, muss mit einer Nachzahlung rechnen.
Der Versicherungsnehmer muss nach Aufforderung mitteilen, ob und welche Änderungen des versicherten Risikos gegenüber den früheren Angaben eingetreten sind. Diese Aufforderung kann auch durch einen Hinweis auf der Beitragsrechnung erfolgen. Die Angaben sind innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen und auf Wunsch des Versicherers nachzuweisen.
Bei unrichtigen Angaben zum Nachteil des Versicherers kann dieser vom Versicherungsnehmer eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Dies gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer beweist, dass ihn an der Unrichtigkeit der Angaben kein Verschulden trifft.
Aufgrund der Änderungsmitteilung des Versicherungsnehmers oder sonstiger Feststellungen wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt (Beitragsregulierung). Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung jedoch erst ab dem Zeitpunkt, zu dem die Mitteilung beim Versicherer eingeht. Der vertraglich vereinbarte Mindestbeitrag darf dadurch nicht unterschritten werden.
Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Mitteilung, kann der Versicherer für den Zeitraum, für den die Angaben zu machen waren, eine Nachzahlung verlangen. Diese Nachzahlung entspricht dem für diesen Zeitraum bereits in Rechnung gestellten Beitrag. Werden die Angaben nachträglich gemacht, findet eine Beitragsregulierung statt. Ein vom Versicherungsnehmer zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Die vorstehenden Bestimmungen finden auch Anwendung auf Versicherungen mit Beitragsvorauszahlung für mehrere Jahre.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich am versicherten Risiko etwas ändert, muss der Versicherungsnehmer das nach Aufforderung innerhalb eines Monats mitteilen. Der Beitrag wird dann angepasst – bei Erhöhungen ab dem Zeitpunkt der Veränderung, beim Wegfall von Risiken erst ab Eingang der Meldung. Falsche Angaben können eine Vertragsstrafe nach sich ziehen, und eine unterlassene Meldung kann zu einer Nachzahlung führen.
Häufige Fragen
Bis wann muss ich Änderungen am versicherten Risiko melden?
Nach Aufforderung sind die Angaben innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zu machen. Auf Wunsch des Versicherers müssen sie nachgewiesen werden.
Was passiert, wenn ich falsche Angaben zu meinem Nachteil des Versicherers mache?
Der Versicherer kann eine Vertragsstrafe in dreifacher Höhe des festgestellten Beitragsunterschiedes verlangen. Das gilt nicht, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass ihn an der Unrichtigkeit kein Verschulden trifft.
Ab wann wirkt sich eine Änderung auf den Beitrag aus?
Bei einer Veränderung wird der Beitrag ab dem Zeitpunkt der Veränderung berichtigt. Beim Wegfall versicherter Risiken erfolgt die Berichtigung erst ab dem Eingang der Mitteilung beim Versicherer, und der vereinbarte Mindestbeitrag darf nicht unterschritten werden.
Bekomme ich zu viel gezahlten Beitrag zurück, wenn ich die Meldung nachhole?
Ein zu viel gezahlter Beitrag wird nur zurückerstattet, wenn die Angaben innerhalb von zwei Monaten nach Zugang der Mitteilung des erhöhten Beitrags erfolgten.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025