Bei der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers auch dann mitversichert, wenn sich das versicherte Risiko im Lauf der Zeit erhöht oder erweitert. Das gilt allerdings nicht für versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge und für Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht. Steigt das Risiko durch geänderte oder neue Rechtsvorschriften, darf der Versicherer mit Monatsfrist kündigen.
Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers in den folgenden Fällen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos.
Dies gilt nicht
- für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie
- für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Versichert ist außerdem die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats ausgeübt wird. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.
Was bedeutet das konkret?
Wenn sich das versicherte Risiko nach Vertragsabschluss vergrößert oder erweitert, bleibt der Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht grundsätzlich bestehen. Ausgenommen sind versicherungspflichtige Kraft-, Luft- und Wasserfahrzeuge sowie andere Risiken, die einer Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. Erhöht sich das Risiko durch neue oder geänderte Gesetze, kann der Versicherer den Vertrag mit einer Frist von einem Monat kündigen. Dieses Kündigungsrecht muss er innerhalb eines Monats ab Kenntnis der Erhöhung nutzen, sonst entfällt es.
Häufige Fragen
Bleibt der Versicherungsschutz erhalten, wenn sich mein Risiko nachträglich erhöht?
Ja, versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Ausgenommen sind jedoch versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge sowie sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen.
Was passiert, wenn sich mein Risiko durch neue Gesetze erhöht?
Auch Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften sind versichert. In diesen Fällen darf der Versicherer das Versicherungsverhältnis mit einer Frist von einem Monat kündigen.
Wie lange hat der Versicherer Zeit, wegen einer gesetzlich bedingten Risikoerhöhung zu kündigen?
Das Kündigungsrecht muss innerhalb eines Monats ausgeübt werden. Die Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat. Wird sie nicht genutzt, erlischt das Kündigungsrecht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025