Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind Risiken, die erst nach Abschluss des Vertrags neu entstehen, im Umfang des bestehenden Vertrags sofort mitversichert – diese Vorsorgeversicherung greift automatisch. Der Versicherungsnehmer muss ein neues Risiko allerdings nach Aufforderung innerhalb eines Monats anzeigen, sonst entfällt der Schutz rückwirkend. Bis zur Einigung über den Beitrag gilt eine Begrenzung auf die im Versicherungsschein festgelegten Beträge, und bestimmte Risiken wie zulassungspflichtige Fahrzeuge oder berufliche Tätigkeiten sind ausgenommen.
Im Umfang des bestehenden Vertrags ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sofort versichert.
Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, nach Aufforderung des Versicherers jedes neue Risiko innerhalb eines Monats anzuzeigen. Die Aufforderung kann auch mit der Beitragsrechnung erfolgen. Unterlässt der Versicherungsnehmer die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Tritt der Versicherungsfall ein, bevor das neue Risiko angezeigt wurde, so hat der Versicherungsnehmer zu beweisen, dass das neue Risiko erst nach Abschluss der Versicherung und zu einem Zeitpunkt hinzugekommen ist, zu dem die Anzeigefrist noch nicht verstrichen war.
Der Versicherer ist berechtigt, für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag zu verlangen. Kommt eine Einigung über die Höhe des Beitrags innerhalb einer Frist von einem Monat nach Eingang der Anzeige nicht zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Der Versicherungsschutz für neue Risiken ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung über die Beitragshöhe auf den im Versicherungsschein festgelegten Betrag für Personen-, Sach- und Vermögensschäden begrenzt.
Die Regelung der Vorsorgeversicherung gilt nicht für:
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Halten oder Führen eines Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugs, soweit diese Fahrzeuge der Zulassungs-, Führerschein- oder Versicherungspflicht unterliegen
- Risiken aus dem Eigentum, Besitz, Betrieb oder Führen von Bahnen
- Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen
- Risiken, die kürzer als ein Jahr bestehen werden und deshalb im Rahmen von kurzfristigen Versicherungsverträgen zu versichern sind
- Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit
Was bedeutet das konkret?
Entsteht nach Vertragsabschluss ein neues Risiko, ist es im Rahmen des bestehenden Vertrags sofort mitversichert. Wird man vom Versicherer dazu aufgefordert, muss man dieses neue Risiko innerhalb eines Monats melden – geschieht das nicht oder einigt man sich nicht innerhalb eines Monats über den zusätzlichen Beitrag, entfällt der Schutz rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem das Risiko entstanden ist. Bis zur Einigung über den Beitrag gelten die im Versicherungsschein festgelegten Beträge als Grenze. Bestimmte Risiken sind von dieser Vorsorgeregelung ausgenommen.
Häufige Fragen
Sind neu entstehende Risiken sofort mitversichert?
Ja. Risiken, die nach Abschluss des Versicherungsvertrags neu entstehen, sind im Umfang des bestehenden Vertrags sofort versichert.
Was passiert, wenn ich ein neues Risiko nicht rechtzeitig melde?
Wird man vom Versicherer aufgefordert, muss man das neue Risiko innerhalb eines Monats anzeigen. Unterlässt man die rechtzeitige Anzeige, entfällt der Versicherungsschutz für dieses Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Was gilt, wenn man sich über den Beitrag für das neue Risiko nicht einigt?
Der Versicherer darf für das neue Risiko einen angemessenen Beitrag verlangen. Kommt innerhalb eines Monats nach Eingang der Anzeige keine Einigung über die Höhe zustande, entfällt der Versicherungsschutz für das neue Risiko rückwirkend ab dessen Entstehung.
Für welche Risiken gilt die Vorsorgeversicherung nicht?
Ausgenommen sind unter anderem zulassungs-, führerschein- oder versicherungspflichtige Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Bahnen, Risiken mit Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht, Risiken unter einem Jahr Dauer sowie Risiken aus betrieblicher, beruflicher, dienstlicher und amtlicher Tätigkeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025