In der Privathaftpflicht von Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz sowie dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie von Munition und Geschossen mitversichert. Nicht abgedeckt sind hingegen der Gebrauch zu Jagdzwecken sowie zu strafbaren Handlungen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist der Gebrauch:
- zu Jagdzwecken
- zu strafbaren Handlungen
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie Hieb-, Stoß- oder Schusswaffen sowie Munition und Geschosse erlaubt und privat besitzen oder gebrauchen, ist die daraus entstehende gesetzliche Haftpflicht mitversichert. Kein Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn die Waffen zu Jagdzwecken oder zu strafbaren Handlungen eingesetzt werden.
Häufige Fragen
Ist der private Besitz von Waffen über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem erlaubten privaten Besitz und aus dem Gebrauch von Hieb-, Stoß- und Schusswaffen sowie Munition und Geschossen.
Besteht Versicherungsschutz, wenn die Waffe bei der Jagd genutzt wird?
Nein, der Gebrauch zu Jagdzwecken ist vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Was gilt, wenn Waffen für strafbare Handlungen verwendet werden?
Der Gebrauch zu strafbaren Handlungen ist ausdrücklich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025