In der Privathaftpflicht der Neodigital legt dieser Abschnitt fest, wie der Versicherungsschutz für einzelne private Risiken ausgestaltet ist, welche Risikobegrenzungen dafür gelten und welche besonderen Ausschlüsse zu beachten sind. Zugleich stellt er klar, dass für diese Risiken auch alle übrigen Vertragsbestimmungen gelten, solange hier nichts Abweichendes bestimmt ist.
Dieser Abschnitt regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken. Dazu gehören die für diese Risiken geltenden Risikobegrenzungen sowie die besonderen Ausschlüsse.
Enthält dieser Abschnitt keine abweichenden Regelungen, gelten für die hier geregelten Risiken auch alle anderen Vertragsbestimmungen. Dazu zählen etwa die Regelungen zu den Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was bedeutet das konkret?
Hier wird bestimmt, wie einzelne private Risiken abgesichert sind, wo die Grenzen dieser Absicherung liegen und welche besonderen Ausschlüsse für sie gelten. Fehlt an dieser Stelle eine eigene Regelung, greifen zusätzlich die übrigen Bestimmungen des Vertrags, beispielsweise zu den Leistungen der Versicherung oder zu den Allgemeinen Ausschlüssen.
Häufige Fragen
Was wird in diesem Abschnitt zu privaten Risiken geregelt?
Er regelt den Versicherungsschutz für einzelne private Risiken, die dafür geltenden Risikobegrenzungen sowie die besonderen Ausschlüsse für diese Risiken.
Gelten für diese Risiken auch die übrigen Vertragsbestimmungen?
Ja. Soweit dieser Abschnitt keine abweichenden Regelungen enthält, finden auf die hier geregelten Risiken alle anderen Vertragsbestimmungen Anwendung, zum Beispiel die Regelungen zu den Leistungen der Versicherung oder die Allgemeinen Ausschlüsse.
Was hat Vorrang, wenn dieser Abschnitt etwas anderes vorsieht?
Enthält dieser Abschnitt abweichende Regelungen, gehen diese vor. Nur wenn keine abweichende Regelung vorliegt, gelten zusätzlich die übrigen Vertragsbestimmungen.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025