Wer sich bei Neodigital in der Privathaftpflicht ehrenamtlich oder als Freiwilliger engagiert, ist auch für die gesetzliche Haftpflicht aus einer solchen Tätigkeit abgesichert, sofern es sich um ein soziales und unentgeltliches Engagement in nicht verantwortlicher Stellung handelt.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit. Voraussetzung ist, dass diese Tätigkeit auf einem sozialen und unentgeltlichen Engagement beruht.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf die gesetzliche Haftpflicht, die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit entstehen kann. Erfasst sind dabei Tätigkeiten in nicht verantwortlicher Stellung, die auf sozialem und unentgeltlichem Engagement beruhen.
Häufige Fragen
Bin ich auch bei einem Ehrenamt über die Privathaftpflicht versichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus den Gefahren einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit, wenn sie auf einem sozialen unentgeltlichen Engagement beruht.
Muss die ehrenamtliche Tätigkeit unentgeltlich sein, damit der Schutz greift?
Ja, der Versicherungsschutz setzt ein soziales und unentgeltliches Engagement voraus.
Gilt der Schutz auch für eine verantwortliche Position im Ehrenamt?
Versichert ist die Haftpflicht aus einer nicht verantwortlichen ehrenamtlichen Tätigkeit oder Freiwilligenarbeit.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025