Bei Neodigital in der Privathaftpflicht sind versicherte Personen auch dann geschützt, wenn sie während eines Betriebspraktikums, im fachpraktischen Unterricht oder bei Ferienjobs Lehrgeräte oder Maschinen beschädigen – vorausgesetzt, kein anderer Vertrag greift. Zusätzlich sind Sach- und Vermögensschäden gegenüber eitskollegen und fremden Dritten aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit abgesichert, gegenüber Dritten auch Personenschäden.
In Erweiterung der Regelungen zur Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht versicherter Personen bei folgenden Tätigkeiten auch für die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert:
- Teilnahme an einem Betriebspraktikum
- Teilnahme am fachpraktischen Unterricht (zum Beispiel an Fach-, Gesamt- und Hochschulen oder einer Universität)
- Ferienjobs
Dieser Versicherungsschutz gilt nur, soweit nicht Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Haftpflichtansprüche von Arbeitskollegen und Dritten bei nicht selbstständiger Tätigkeit
Abweichend von den allgemeinen Regelungen zur Privathaftpflicht ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit versichert. Umfasst sind Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Voraussetzung ist, dass es sich um betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasste Tätigkeiten handelt.
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt dieser Versicherungsschutz auch für Personenschäden.
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag – zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung –, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Was bedeutet das konkret?
Wer als versicherte Person ein Betriebspraktikum, fachpraktischen Unterricht oder einen Ferienjob absolviert, ist auch bei Schäden an Lehrgeräten oder Maschinen abgesichert – allerdings nur, wenn kein anderer Vertrag dafür einspringt. Zusätzlich sind bei einer nicht selbstständigen Tätigkeit Sach- und Vermögensschäden gegenüber Arbeitskollegen und fremden Dritten versichert, gegenüber Dritten auch Personenschäden. Gibt es einen anderen Vertrag wie eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Schutz aus diesem Vertrag.
Häufige Fragen
Bin ich bei einem Praktikum abgesichert, wenn ich ein Lehrgerät beschädige?
Ja, bei der Teilnahme an einem Betriebspraktikum, am fachpraktischen Unterricht oder bei Ferienjobs ist auch die Beschädigung von Lehrgeräten oder Maschinen versichert – allerdings nur, soweit kein Versicherungsschutz aus einem anderen Vertrag erlangt werden kann.
Sind Schäden gegenüber Arbeitskollegen bei einer angestellten Tätigkeit mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus einer nicht selbstständigen Tätigkeit wegen Sachschäden gegenüber Arbeitskollegen und sonstigen fremden Dritten sowie alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden, sofern die Tätigkeit betrieblich und arbeitsvertraglich veranlasst ist.
Sind auch Personenschäden abgedeckt?
Gegenüber sonstigen fremden Dritten gilt der Versicherungsschutz auch für Personenschäden. Gegenüber Arbeitskollegen sind Sachschäden und die daraus ergebenden Vermögensschäden umfasst.
Was passiert, wenn bereits eine Betriebs-Haftpflichtversicherung besteht?
Besteht für die versicherte Person Versicherungsschutz über einen anderen Vertrag, zum Beispiel eine Betriebs-Haftpflichtversicherung, entfällt der Versicherungsschutz aus diesem Vertrag.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025