Bei der Privathaftpflicht der Neodigital können Versicherungsnehmer ihre Beiträge im Voraus zahlen – wahlweise monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder als Einmalbeitrag. Die Versicherungsperiode umfasst grundsätzlich ein Jahr, richtet sich bei kürzerer Vertragsdauer aber nach der tatsächlichen Laufzeit.
Beitragszahlung
Die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt. Dafür stehen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich
- Zahlung als Einmalbeitrag
Versicherungsperiode
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch dann, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, so entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Was bedeutet das konkret?
Der Beitrag wird vorab gezahlt, wobei sich der Versicherungsnehmer für monatliche, vierteljährliche, halbjährliche, jährliche Zahlungen oder einen Einmalbeitrag entscheiden kann. Die Versicherungsperiode dauert in der Regel ein Jahr – selbst wenn der Vertrag insgesamt länger läuft. Nur wenn der Vertrag von vornherein kürzer als ein Jahr angelegt ist, entspricht die Versicherungsperiode dieser kürzeren Laufzeit.
Häufige Fragen
In welchen Abständen kann ich den Beitrag zahlen?
Je nach Vereinbarung sind laufende Zahlungen monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich möglich, alternativ auch die Zahlung als Einmalbeitrag.
Muss ich den Beitrag im Voraus zahlen?
Ja, die Beiträge werden je nach Vereinbarung im Voraus gezahlt.
Wie lang ist die Versicherungsperiode?
Die Versicherungsperiode beträgt ein Jahr. Das gilt auch, wenn die vereinbarte Vertragsdauer länger als ein Jahr ist.
Was gilt bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr?
Ist die vereinbarte Vertragsdauer kürzer als ein Jahr, entspricht die Versicherungsperiode der Vertragsdauer.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025