Wie lange läuft die Privathaftpflicht bei der Neodigital und wann endet sie? Der Vertrag gilt für den im Versicherungsschein genannten Zeitraum und verlängert sich bei einer Laufzeit von mindestens einem Jahr automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Vertragspartei spätestens drei Monate vor Ablauf kündigt. Bei Laufzeiten unter einem Jahr endet der Vertrag ohne Kündigung, bei mehrjährigen Verträgen bestehen besondere Kündigungsmöglichkeiten, und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses endet der Schutz zum Zeitpunkt der Kenntnis des Versicherers.
Vertragsdauer
Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.
Stillschweigende Verlängerung
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor dem Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Vertragsdauer von weniger als einem Jahr
Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Kündigung bei mehrjährigen Verträgen
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer den Vertrag zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Wegfall des versicherten Interesses
Fällt ein versichertes Interesse nach dem Beginn der Versicherung vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall des Interesses Kenntnis erlangt.
Was bedeutet das konkret?
Der Vertrag gilt zunächst für den Zeitraum, der im Versicherungsschein steht. Beträgt die Laufzeit mindestens ein Jahr, verlängert er sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern nicht rechtzeitig – spätestens drei Monate vor Ablauf – gekündigt wird. Läuft der Vertrag kürzer als ein Jahr, endet er automatisch zum vereinbarten Zeitpunkt. Bei sehr langen Verträgen und beim dauerhaften Wegfall des versicherten Interesses gelten zusätzliche Regeln für Kündigung und Vertragsende.
Häufige Fragen
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja, bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr. Er verlängert sich nicht, wenn einer der Vertragsparteien spätestens drei Monate vor Ablauf der jeweiligen Laufzeit eine Kündigung zugegangen ist.
Muss ich einen Vertrag mit weniger als einem Jahr Laufzeit kündigen?
Nein. Bei einer Vertragsdauer von weniger als einem Jahr endet der Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Wie kann ich einen Vertrag kündigen, der länger als drei Jahre läuft?
Bei einer Vertragsdauer von mehr als drei Jahren kann der Versicherungsnehmer zum Ablauf des dritten Jahres oder jedes darauf folgenden Jahres kündigen. Die Kündigung muss dem Versicherer spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Jahres zugegangen sein.
Was passiert, wenn das versicherte Interesse wegfällt?
Fällt ein versichertes Interesse nach Versicherungsbeginn vollständig und dauerhaft weg, endet der Vertrag bezüglich dieses Interesses zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherer vom Wegfall Kenntnis erlangt.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025