Bei der Neodigital Privathaftpflicht sind Schäden an fremden Sachen mitversichert, die privat gemietet, gepachtet, geliehen oder in Verwahrung genommen wurden – dazu zählen auch Einrichtungsgegenstände wie Mobiliar, Heimtextilien oder Geschirr in Ferienwohnungen, Hotelzimmern und Schiffskabinen. Für solche Mietsachschäden gilt eine Höchstersatzleistung von 10.000 EUR je Schadenereignis, während bestimmte Schäden wie an beruflich genutzten Sachen, Wertsachen oder Fahrzeugen ausgeschlossen bleiben und eine Selbstbeteiligung von 150 EUR anfällt.
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Beschädigung, der Vernichtung oder dem Verlust von fremden Sachen. Das gilt auch dann, wenn diese Sachen zu privaten Zwecken gemietet, gepachtet, geliehen wurden oder Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages sind.
Darunter fallen auch Schäden an Einrichtungsgegenständen in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen. Dazu zählen zum Beispiel Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr.
Ausgeschlossen bleiben:
- Schäden an Sachen, die dem Beruf oder Gewerbe der versicherten Personen dienen
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung
- Schäden an Schmuck- und Wertsachen, auch Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren
- Vermögensfolgeschäden
- Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen
- Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt werden
Die Höchstersatzleistung je Schadenereignis ist auf 10.000 EUR begrenzt. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt sie das Doppelte dieser Summe.
Sofern vertraglich nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde, beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers an jedem Schaden 150 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie privat eine fremde Sache mieten, pachten, leihen oder in Verwahrung nehmen und diese beschädigen, zerstören oder verlieren, greift der Versicherungsschutz. Auch Schäden an der Einrichtung von Ferienwohnungen, Hotelzimmern oder Schiffskabinen sind erfasst. Bestimmte Dinge sind jedoch ausgenommen, etwa beruflich genutzte Sachen, Wertsachen und Fahrzeuge. Der Versicherer zahlt bis zu 10.000 EUR je Schadenereignis, und Sie tragen pro Schaden 150 EUR selbst, falls kein höherer Selbstbehalt vereinbart wurde.
Häufige Fragen
Sind Schäden an der Einrichtung einer gemieteten Ferienwohnung mitversichert?
Ja. Der Versicherungsschutz umfasst auch Schäden an Einrichtungsgegenständen wie Mobiliar, Heimtextilien und Geschirr in gemieteten Ferienwohnungen, Ferienhäusern, Hotelzimmern und Schiffskabinen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Mietsachschäden begrenzt?
Die Höchstersatzleistung liegt bei 10.000 EUR je Schadenereignis. Für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres gilt das Doppelte dieser Summe.
Muss ich bei einem solchen Schaden etwas selbst tragen?
Ja. Pro Schaden beträgt die Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers 150 EUR, sofern vertraglich keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde.
Welche Schäden sind vom Schutz ausgeschlossen?
Ausgeschlossen sind unter anderem Schäden an beruflich oder gewerblich genutzten Sachen, Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung, Schäden an Schmuck- und Wertsachen einschließlich Verlust von Geld, Urkunden und Wertpapieren, Vermögensfolgeschäden, Schäden an Land-, Luft- und Wasserfahrzeugen sowie Sachen, die durch verbotene Eigenmacht erlangt wurden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025