Wer mit ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital geschützt: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die beim Gebrauch solcher Modellfahrzeuge entstehen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Was bedeutet das konkret?
Nutzt der Versicherungsnehmer ferngesteuerte Modellfahrzeuge, die auf dem Land oder im Wasser fahren, und entsteht dabei ein Schaden, greift der Versicherungsschutz. Abgedeckt ist die gesetzliche Haftpflicht für solche Schäden.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch ferngesteuerte Modellautos oder Modellboote mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Schäden, die durch den Gebrauch von ferngelenkten Land- und Wasser-Modellfahrzeugen verursacht werden.
Welche Art von Modellfahrzeugen ist hier abgedeckt?
Abgedeckt sind ferngelenkte Land- und Wasser-Modellfahrzeuge.
Wessen Haftpflicht ist bei der Nutzung solcher Modellfahrzeuge versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025