Wer mit einem Boot oder Windsurfbrett einen Schaden verursacht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital in bestimmten Fällen abgesichert: Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht beim Gebrauch von Wasserfahrzeugen ohne Segel oder Motor, von fremden Segelbooten ohne Motor, fremden Windsurfbrettern sowie fremden motorbetriebenen Wassersportfahrzeugen, wenn diese nur gelegentlich genutzt werden und keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Darüber hinaus besteht Schutz, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich der folgenden Wasserfahrzeuge verursacht werden:
- eigene und fremde Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Segelboote ohne Motor (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze;
- fremde Windsurfbretter;
- fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren, soweit diese nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen verursacht werden. Dies gilt, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf Schäden, die beim Gebrauch bestimmter Wasserfahrzeuge entstehen. Dazu zählen Boote ohne Segel und Motor, fremde Segelboote ohne Motor, fremde Windsurfbretter und fremde motorbetriebene Wassersportfahrzeuge, wenn sie nur gelegentlich genutzt werden und kein behördlicher Führerschein nötig ist. Zusätzlich besteht Schutz für den Gebrauch von Wasserfahrzeugen, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden mit einem eigenen Ruderboot mitversichert?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch den Gebrauch eigener und fremder Wasserfahrzeuge ohne Segel, Motoren (auch ohne Hilfs- oder Außenbordmotoren) oder Treibsätze.
Was gilt bei einem fremden Motorboot?
Fremde Wassersportfahrzeuge mit Motoren sind versichert, soweit sie nur gelegentlich gebraucht werden und für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Ist mein eigenes Segelboot abgedeckt?
Versichert sind fremde Segelboote ohne Motor. Für eigene Segelboote nennt der Abschnitt keinen Schutz; abgedeckt sind eigene Wasserfahrzeuge nur ohne Segel, Motoren oder Treibsätze.
Bin ich auch versichert, wenn ich nicht Eigentümer des Boots bin?
Ja, darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden durch den Gebrauch von Wasserfahrzeugen versichert, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025