Wer mit Luftfahrzeugen wie etwa nicht versicherungspflichtigen Modellen umgeht, ist über die Privathaftpflicht der Neodigital abgesichert, wenn dabei Schäden entstehen. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für den Gebrauch solcher Luftfahrzeuge, die keiner Versicherungspflicht unterliegen. Zusätzlich besteht Schutz beim Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge, solange der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden, die durch den Gebrauch ausschließlich von solchen Luftfahrzeugen verursacht werden, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Darüber hinaus ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden versichert, die durch den Gebrauch versicherungspflichtiger Luftfahrzeuge verursacht werden. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz umfasst Schäden, die beim Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, für die keine Versicherungspflicht besteht. Bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen greift der Schutz ebenfalls, allerdings nur dann, wenn der Versicherungsnehmer nicht als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer haftbar gemacht wird.
Häufige Fragen
Sind Schäden durch Luftfahrzeuge über die Privathaftpflicht abgedeckt?
Ja, versichert ist die gesetzliche Haftpflicht für Schäden, die durch den Gebrauch von Luftfahrzeugen entstehen, die nicht der Versicherungspflicht unterliegen.
Gilt der Schutz auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen?
Der Schutz besteht auch bei versicherungspflichtigen Luftfahrzeugen, allerdings nur, soweit der Versicherungsnehmer nicht als deren Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer in Anspruch genommen wird.
Wann greift der Versicherungsschutz bei einem versicherungspflichtigen Luftfahrzeug nicht?
Wird der Versicherungsnehmer als Eigentümer, Besitzer, Halter oder Führer des versicherungspflichtigen Luftfahrzeugs in Anspruch genommen, greift der Schutz für diesen Fall nicht.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025