In der Privathaftpflicht der Neodigital ist die gesetzliche Haftpflicht als Inhaber von im Inland gelegenen Wohnungen, Einfamilienhäusern und Wochenend- oder Ferienhäusern abgesichert, sofern diese ausschließlich Wohnzwecken dienen – inklusive Garagen, Gärten und Schrebergarten. Mitversichert sind unter anderem Verkehrssicherungspflichten wie Streuen und Schneeräumen, die Vermietung einzelner Wohnräume sowie die Haftpflicht als Bauherr bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber:
- einer oder mehrerer im Inland gelegener Wohnungen (bei Wohnungseigentum als Sondereigentümer), einschließlich Ferienwohnung. Bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum.
- eines im Inland gelegenen Einfamilienhauses,
- eines im Inland gelegenen Wochenend-/Ferienhauses,
sofern sie vom Versicherungsnehmer ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden, einschließlich der zugehörigen Garagen und Gärten sowie eines Schrebergartens.
Der Versicherungsschutz erstreckt sich für die genannten Risiken auch auf die gesetzliche Haftpflicht:
- aus der Verletzung von Pflichten, die dem Versicherungsnehmer in den oben genannten Eigenschaften obliegen (z. B. bauliche Instandhaltung, Beleuchtung, Reinigung, Streuen und Schneeräumen auf Gehwegen). Das gilt auch für die durch Vertrag vom Versicherungsnehmer ausschließlich als Mieter, Pächter oder Entleiher übernommene gesetzliche Haftpflicht für Verkehrssicherungspflichten des Vertragspartners (Vermieter, Verleiher, Verpächter) in dieser Eigenschaft;
- aus der Vermietung von einzeln vermieteten Wohnräumen; nicht jedoch von Wohnungen, Räumen zu gewerblichen Zwecken und Garagen;
- als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten (Neubauten, Umbauten, Reparaturen, Abbruch-, Grabearbeiten) bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben. Wenn der Betrag überschritten wird, entfällt dieser Versicherungsschutz. Es gelten dann die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung;
- als früherer Besitzer aus § 836 Abs. 2 BGB, wenn die Versicherung bis zum Besitzwechsel bestand;
- der Insolvenzverwalter und Zwangsverwalter in dieser Eigenschaft.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz gilt für die gesetzliche Haftpflicht, die man als Inhaber von Wohnungen, einem Einfamilienhaus oder einem Wochenend-/Ferienhaus im Inland hat, wenn diese nur zum Wohnen genutzt werden. Dazu zählen auch zugehörige Garagen, Gärten und ein Schrebergarten. Abgedeckt sind unter anderem Pflichten wie Instandhaltung, Reinigung sowie Streuen und Schneeräumen, außerdem die Vermietung einzelner Wohnräume und die Rolle als Bauherr bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben.
Häufige Fragen
Sind Garten und Garage beim Haus mitversichert?
Ja, der Versicherungsschutz umfasst die zugehörigen Garagen und Gärten sowie einen Schrebergarten, sofern die Immobilie ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt wird.
Bis zu welcher Bausumme bin ich als Bauherr versichert?
Als Bauherr oder Unternehmer von Bauarbeiten besteht Versicherungsschutz bis zu einer Bausumme von 100.000 EUR je Bauvorhaben. Wird dieser Betrag überschritten, entfällt der Schutz, und es gelten stattdessen die Bestimmungen über die Vorsorgeversicherung.
Ist die Vermietung von Räumen abgedeckt?
Versichert ist die Haftpflicht aus der Vermietung einzeln vermieteter Wohnräume. Nicht abgedeckt ist dagegen die Vermietung von Wohnungen, von Räumen zu gewerblichen Zwecken und von Garagen.
Bin ich als Sondereigentümer bei Schäden am Gemeinschaftseigentum abgesichert?
Ja, bei Sondereigentümern sind Haftpflichtansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer wegen Beschädigung des Gemeinschaftseigentums versichert. Die Leistungspflicht erstreckt sich jedoch nicht auf den eigenen Miteigentumsanteil am gemeinschaftlichen Eigentum.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025