In der Privathaftpflicht von Neodigital sind Fahrräder und andere nicht selbstfahrende Landfahrzeuge wie Tretroller, Skateboards, Pedelecs oder Rollatoren mitversichert, ebenso motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und Elektrorollstühle ohne Zulassungspflicht. Zusätzlich abgedeckt sind Flugmodelle und Drohnen innerhalb bestimmter Gewichtsgrenzen, Kitesport-Geräte zu Wasser und an Land sowie der Gebrauch bestimmter Segelboote.
Zusätzlich zu den Grundbedingungen sind Fahrräder und alle anderen nicht selbst fahrenden, nicht versicherungspflichtigen Landfahrzeuge mitversichert. Dazu zählen zum Beispiel:
- Dreiräder
- Tretroller
- Skate-, Kick- und Stickboards
- Ski-Langlauf-/Nordic-Cross-Skater
- Pedelecs/Elektroräder
- Rollatoren
Ausgeschlossen bleibt die Teilnahme an Radrennen (zum Beispiel Straßenrundfahrten, Triathlon, Mountainbiking) sowie die Vorbereitungen hierzu.
Nicht versicherungspflichtige Golfwagen, Kinderfahrzeuge und Krankenfahrstühle
Zusätzlich mitversichert sind motorgetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen/-buggys sowie motorgetriebene Kranken- und Elektrorollstühle, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen. Die entsprechenden Bestimmungen der Grundbedingungen gelten hierfür sinngemäß.
Flugmodelle
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden:
- aus dem erlaubten Besitz und dem Gebrauch von Flugmodellen, unbemannten Ballonen und Drachen (auch soweit diese versicherungspflichtig sind), die weder durch Motoren noch durch Treibsätze angetrieben werden und deren Fluggewicht 25 kg nicht übersteigt;
- aus dem erlaubten Besitz und dem privaten Gebrauch von Flugmodellen (zum Beispiel Drohne), wenn diese zwar durch Motoren oder Treibsätze angetrieben werden, jedoch nur auf ausgewiesenen Modellflugplätzen betrieben werden und ein Fluggewicht von 5 kg nicht überschritten wird;
- aus dem erlaubten Besitz und dem privaten Gebrauch von Flugmodellen, die im unkontrollierten Luftraum betrieben werden und ein Fluggewicht von 0,25 kg nicht überschritten wird.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen bleiben Schadenersatzansprüche aufgrund von Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.
Kite-Sport
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch von Kitesport-Geräten zu Wasser und an Land. Darunter fallen Kite-Boards (Kitesurfen), Kite-Ski (Snowkiten) oder Kite-Buggys (Kitesailing) sowie Strand- bzw. Landsegler.
Versichert ist zusätzlich die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch den Gebrauch:
- fremder Segelboote mit Motor und
- eigener Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren,
soweit für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht deckt hier eine Reihe von Fahrzeugen und Freizeitgeräten ab, die keiner Zulassungspflicht unterliegen – etwa Fahrräder, Tretroller, Pedelecs, Rollatoren sowie motorbetriebene Kinderfahrzeuge, Golfwagen und Elektrorollstühle. Auch Flugmodelle und Drohnen sind bis zu bestimmten Gewichtsgrenzen mitversichert, ebenso Kitesport-Geräte an Land und im Wasser. Beim Segeln sind fremde Segelboote mit Motor und eigene Boote bis 15 m² Segelfläche gedeckt, sofern keine behördliche Erlaubnis nötig ist. Ausgeschlossen bleiben unter anderem Radrennen und deren Vorbereitung.
Häufige Fragen
Ist mein Pedelec über die Privathaftpflicht mitversichert?
Ja, Fahrräder und andere nicht selbst fahrende, nicht versicherungspflichtige Landfahrzeuge wie Pedelecs/Elektroräder sind mitversichert.
Bin ich bei einem Radrennen abgesichert?
Nein, die Teilnahme an Radrennen wie Straßenrundfahrten, Triathlon oder Mountainbiking sowie die Vorbereitungen dazu sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Gewichtsgrenze gilt für Drohnen?
Motorgetriebene Flugmodelle wie Drohnen sind versichert, wenn sie auf ausgewiesenen Modellflugplätzen betrieben werden und höchstens 5 kg wiegen, oder wenn sie im unkontrollierten Luftraum betrieben werden und höchstens 0,25 kg wiegen. Nicht motorgetriebene Flugmodelle sind bis 25 kg Fluggewicht versichert.
Welche Segelboote sind abgedeckt?
Versichert ist der Gebrauch fremder Segelboote mit Motor sowie eigener Segelboote mit einer tatsächlichen Gesamtsegelfläche bis 15 m², auch mit Hilfs- oder Außenbordmotoren, sofern für das Führen keine behördliche Erlaubnis erforderlich ist.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025