Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflicht abschließt, hat als Immobilienbesitzer erweiterten Schutz: Wohnungen, Ferienhäuser, Einfamilienhäuser sowie fest installierte Wohnwagen und selbst bewohnte Zweifamilienhäuser sind europaweit mitversichert. Ebenso abgedeckt sind Gemeinschaftsanlagen, Nebengebäude, Garagen, Pools und Kleingärten, Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme aus erneuerbaren Energien, die Vermietung von Fremdenzimmern und Wohnungen, Asbest- und Allmählichkeitsschäden sowie Eigen- und Gewässerschäden durch Heizöl.
In Erweiterung zu den allgemeinen Bedingungen sind die genannten Immobilien – also Wohnungen, Ferienwohnung, Einfamilienhaus sowie Wochenend- und Ferienhaus – auch innerhalb Europas mitversichert.
Eigentümer eines fest installierten Wohnwagens
Mitversichert gilt ein vom Versicherungsnehmer selbstgenutzter, auf Dauer, ohne Unterbrechung und in Europa gelegener fest installierter Wohnwagen.
Eigentümer eines selbst bewohnten Zweifamilienhauses
Mitversichert gilt ein vom Versicherungsnehmer mitbewohntes und in Europa gelegenes Zweifamilienhaus.
Gemeinschaftsanlagen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Mitinhaber von Gemeinschaftsanlagen. Dazu zählen zum Beispiel:
- Spielplätze
- gemeinschaftliche Zugänge zur öffentlichen Straße
- Privatstraßen
- Garagenhöfe
- Abstellplätze für Abfallbehälter
- Wäschetrockenplätze und dergleichen
Nicht versichert ist die Haftpflicht der übrigen Mitinhaber.
Nebengebäude, Garagen, Pools, Flüssiggastanks und Kleingärten
Zusätzlich zu den genannten und erweiterten Immobilien und Grundstücken ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber der dazugehörigen Anlagen mitversichert:
- Nebengebäude
- Garagen
- Stellplätze
- Carports
- Swimmingpools
- (Schwimm-)Teiche
- Biotope
- Flüssiggastanks
- ein Kleingarten inklusive Laube
Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme durch erneuerbare Energien
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht als Betreiber folgender Anlagen, die sich auf dem vom Versicherungsnehmer zu Wohnzwecken selbstgenutzten Grundbesitz befinden und Strom und Wärme durch erneuerbare Energien erzeugen:
- Photovoltaik- und Solaranlagen
- Luft-, Wasser- und Erdwärmeanlagen
- Kleinwindanlagen
- Mini-Blockheizkraftwerke
Versichert ist die Verkehrssicherungspflicht sowie die Einspeisung von Elektrizität in das Netz eines Energieversorgungsunternehmens – auch wenn dafür eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist.
Vermietung von Fremdenzimmern
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von Zimmern an Urlauber. Voraussetzung ist, dass nicht mehr als 8 Betten abgegeben werden, kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt und sich die Zimmer innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Vermietung von Wohnungen
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung von ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Eigentumswohnungen und Einliegerwohnungen. Der Bruttojahresmietwert darf insgesamt 30.000 EUR nicht überschreiten. Die Wohnungen müssen sich innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Vermietung eines Ferienhauses/-wohnung im Ausland
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus der Vermietung eines Ferien-/Wochenendhauses oder einer Ferienwohnung, sofern sich diese innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Diskriminierungen bei Vermietung und Verpachtung
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht der versicherten Personen wegen Diskriminierungen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Zusammenhang mit einer versicherten Vermietung oder Verpachtung. Ausgeschlossen bleibt das bewusste Abweichen von gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften.
Asbestschäden
Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Allmählichkeitsschäden
Eingeschlossen sind Haftpflichtansprüche aus einem Sachschaden, der durch allmähliche Einwirkung der Temperatur, von Gasen, Dämpfen oder Feuchtigkeit und von Niederschlägen (Rauch, Ruß, Staub und dergleichen) entsteht.
Eigenschäden durch bestimmungswidrigen Austritt von Heizöl aus Anlagen
Mitversichert sind – auch ohne dass ein Gewässerschaden droht oder eintritt – Schäden an unbeweglichen Sachen des Versicherungsnehmers, die dadurch verursacht werden, dass Heizöl bestimmungswidrig aus der Anlage ausgetreten ist. Dies gilt auch bei allmählichem Eindringen des Heizöls.
Der Versicherer ersetzt die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen. Der Versicherungsnehmer hat von den Aufwendungen je Versicherungsfall 150,- EUR selbst zu tragen, sofern nicht eine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Nicht versichert bleiben Schäden an der Anlage selbst.
Heizöltank
Mitversichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers für Gewässerschäden als Betreiber eines Heizöltanks (Batterietanks gelten als ein Tank) zur Versorgung des selbstgenutzten Risikos (Erstwohnsitz des Versicherungsnehmers) ohne Begrenzung des Gesamtfassungsvermögens.
Voraussetzung für den Versicherungsschutz ist, dass bei dem Tank alle gesetzlich oder in Verordnungen und deren Anlagen vorgesehenen Prüfungen durchgeführt worden sind und fortlaufend durchgeführt werden und dabei festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Bei unterirdischen Tanks gilt zusätzlich als Voraussetzung, dass eine akustische und optische Leckanzeige vorhanden ist.
Was bedeutet das konkret?
Diese Klauseln erweitern den Schutz der Privathaftpflicht rund um Immobilien: Neben Wohnungen und Häusern sind auch europaweit gelegene fest installierte Wohnwagen, selbst bewohnte Zweifamilienhäuser, Gemeinschaftsanlagen, Nebengebäude, Pools, Kleingärten und Anlagen für erneuerbare Energien einbezogen. Auch die Vermietung von Fremdenzimmern und Wohnungen sowie Diskriminierungsansprüche sind unter bestimmten Bedingungen abgedeckt. Zusätzlich werden Asbestschäden, Allmählichkeitsschäden sowie Eigen- und Gewässerschäden durch Heizöl mitversichert, teilweise mit Selbstbehalt und festen Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Sind vermietete Wohnungen bis zu einem bestimmten Mietwert abgesichert?
Ja, die gesetzliche Haftpflicht aus der Vermietung ausschließlich zu Wohnzwecken genutzter Eigentums- und Einliegerwohnungen ist bis zu einem Bruttojahresmietwert von insgesamt 30.000 EUR versichert, sofern die Wohnungen innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein liegen.
Wie viel muss ich bei einem Heizöl-Eigenschaden selbst tragen?
Bei Schäden an eigenen unbeweglichen Sachen durch bestimmungswidrig ausgetretenes Heizöl trägt der Versicherungsnehmer je Versicherungsfall 150,- EUR selbst, sofern keine höhere Selbstbeteiligung vereinbart wurde. Schäden an der Anlage selbst sind nicht versichert.
Welche Voraussetzungen gelten für den Schutz eines Heizöltanks?
Alle gesetzlich oder in Verordnungen vorgesehenen Prüfungen müssen durchgeführt worden sein und fortlaufend durchgeführt werden, festgestellte Mängel sind unverzüglich zu beseitigen. Bei unterirdischen Tanks muss zusätzlich eine akustische und optische Leckanzeige vorhanden sein.
Ist die Vermietung von Fremdenzimmern an Urlauber mitversichert?
Ja, sofern nicht mehr als 8 Betten abgegeben werden, kein Ausschank nach dem Gaststättengesetz erfolgt und sich die Zimmer innerhalb der EU, in der Schweiz, Norwegen, Island oder Liechtenstein befinden.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025