Bei der Privathaftpflicht der Neodigital besteht Versicherungsschutz für die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung, also etwa durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe oder Wärme, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben – Ansprüche aus Gewässerschäden bleiben dabei jedoch ausgeschlossen.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Schäden durch Umwelteinwirkung liegen vor, wenn sie durch folgende Erscheinungen verursacht werden, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben:
- Stoffe
- Erschütterungen
- Geräusche
- Druck
- Strahlen
- Gase
- Dämpfe
- Wärme
- sonstige Erscheinungen
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind Ansprüche aus Gewässerschäden.
Was bedeutet das konkret?
Die Privathaftpflicht kommt für gesetzliche Haftpflichtansprüche auf, wenn der Versicherungsnehmer durch eine Umwelteinwirkung einen Schaden verursacht. Als Umwelteinwirkung gelten dabei zum Beispiel Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder ähnliche Erscheinungen, die sich in Boden, Luft oder Wasser verbreitet haben. Ansprüche aus Gewässerschäden sind von diesem Schutz allerdings ausgenommen.
Häufige Fragen
Was zählt als Schaden durch Umwelteinwirkung?
Ein Schaden durch Umwelteinwirkung liegt vor, wenn er durch Stoffe, Erschütterungen, Geräusche, Druck, Strahlen, Gase, Dämpfe, Wärme oder sonstige Erscheinungen verursacht wird, die sich in Boden, Luft oder Wasser ausgebreitet haben.
Sind Gewässerschäden über das allgemeine Umweltrisiko mitversichert?
Nein, Ansprüche aus Gewässerschäden sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Welche Haftpflicht ist beim allgemeinen Umweltrisiko abgedeckt?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht privatrechtlichen Inhalts des Versicherungsnehmers wegen Schäden durch Umwelteinwirkung.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025