Wer bei der Neodigital eine Privathaftpflicht abschließt, ist beim Verlust privater Türschlüssel bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 EUR je Versicherungsfall abgesichert – ersetzt werden etwa Kosten für neue Schlüssel, das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen sowie vorübergehende Sicherungsmaßnahmen. Auch Codekarten und Transponder gelten als Schlüssel, während Folgeschäden wie ein Einbruch sowie Schlüssel zu beweglichen Sachen ausgeschlossen bleiben.
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers aus dem Abhandenkommen von:
- privaten Türschlüsseln, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers (auch General- bzw. Hauptschlüssel für eine zentrale Schließanlage),
- Türschlüsseln, die dem Versicherungsnehmer im Rahmen einer Vereinsmitgliedschaft oder eines Ehrenamtes zur Verfügung gestellt wurden.
Ersetzt werden folgende Kosten:
- für den Ersatz der Schlüssel,
- für die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen,
- für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (Notschloss),
- für den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Bei Wohnungseigentümern werden die Kosten für die Auswechselung der im Sondereigentum stehenden Schlüssel, Schlösser und Schließanlagen nicht ersetzt (Eigenschaden).
Codekarten
Codekarten für elektronische Schlösser sowie Fernbedienungen (Transponder) für Schlösser werden Schlüsseln gleichgesetzt.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus),
- der Verlust von Tresor-, Schließfach- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen (zum Beispiel Schlüssel für Kraftfahrzeuge),
- der Verlust von Schlüsseln aus einer gewerblichen, betrieblichen oder beruflichen Tätigkeit des Versicherungsnehmers oder einer versicherten Person.
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt je Versicherungsfall 300.000 EUR.
Was bedeutet das konkret?
Verliert der Versicherungsnehmer einen fremden Türschlüssel – etwa von einer Mietwohnung, einem Hotelzimmer oder aus einem Ehrenamt –, übernimmt der Versicherer die gesetzliche Haftpflicht. Erstattet werden unter anderem der Ersatz der Schlüssel, das Auswechseln von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungen und der Objektschutz. Codekarten und Transponder zählen dabei wie Schlüssel. Für diese Schäden steht je Versicherungsfall eine Versicherungssumme von 300.000 EUR zur Verfügung.
Häufige Fragen
Zahlt die Versicherung, wenn ich den Schlüssel meiner Mietwohnung oder eines Hotelzimmers verliere?
Ja. Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht aus dem Abhandenkommen privater Türschlüssel, zum Beispiel bei Verlust des Schlüssels einer gemieteten Wohnung oder eines Hotelzimmers, auch bei General- oder Hauptschlüsseln für eine zentrale Schließanlage.
Welche Kosten werden beim Schlüsselverlust übernommen?
Ersetzt werden die Kosten für den Ersatz der Schlüssel, die notwendige Auswechselung von Schlössern und Schließanlagen, vorübergehende Sicherungsmaßnahmen wie ein Notschloss sowie den Objektschutz des Gebäudes bis zur Auswechselung der Schlösser bzw. Schließanlagen.
Sind Folgeschäden wie ein Einbruch nach dem Schlüsselverlust mitversichert?
Nein. Folgeschäden eines Schlüsselverlustes wie Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Wie hoch ist die Versicherungssumme bei Schlüsselverlust?
Die Versicherungssumme für Schäden aus Schlüsselverlust beträgt 300.000 EUR je Versicherungsfall.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025