Bei der Privathaftpflicht der Neodigital darf der Freistellungsanspruch vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden – nur die Abtretung an den geschädigten Dritten ist ohne Weiteres erlaubt.
Der Freistellungsanspruch darf vor seiner endgültigen Feststellung nicht ohne Zustimmung des Versicherers abgetreten oder verpfändet werden.
Eine Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Was bedeutet das konkret?
Solange der Freistellungsanspruch noch nicht endgültig feststeht, kann er nicht ohne Erlaubnis des Versicherers auf jemand anderen übertragen oder als Pfand eingesetzt werden. Nur wenn der Anspruch an den geschädigten Dritten übertragen wird, ist dies ohne Zustimmung des Versicherers möglich.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Freistellungsanspruch einfach auf eine andere Person übertragen?
Vor der endgültigen Feststellung des Anspruchs ist eine Abtretung oder Verpfändung nur mit Zustimmung des Versicherers möglich.
Gibt es eine Ausnahme vom Abtretungsverbot?
Ja, die Abtretung an den geschädigten Dritten ist zulässig.
Ab wann gilt die Einschränkung beim Freistellungsanspruch?
Die Einschränkung gilt vor der endgültigen Feststellung des Freistellungsanspruchs.
Inhalte aus: Bedingungen Privathaftpflichtversicherung NEO-M 2025